- Standardsignatur11935
- TitelSchutzwürdige Waldtypen in Nordrhein-Westfalen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1991
- SeitenS. 3-15
- Illustrationen2 Abb., 48 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200098009
- Quelle
- AbstractZu den durch 20c des Bundesnaturgesetzes apriori geschuetzten Biotopen gehoeren in Nordrhein-Westfalen die Auen-, feuchten Niederungs- und Bruchwaelder, die Waelder warmtrockener Standorte sowie die Schlucht- und Steinschutthaldenwaelder. Pflanzensoziologisch gesehen handelt es sich dabei um die Gesellschaften der Verbaende Salicion albae, Alnion glutinosae, Alno- Ulmion, Carpinion und Tilio-Acerion sowie um das Betuletum pubescentis s.l., Carici-Fagetum und Luzulo-Quercetum petraeae silenetosum. Zur Verwicklung ihres Schutzes ist eine klare Ansprache und genaue Abgrenzung im Gelaende notwendig. Die vorliegende Arbeit listet hierzu die erforderlichen Kartierungsmerkmale auf. Neben dem Schutz der o.g. in Nordrhein-Westfalen bereits von Natur aus seltenen und groesstenteils noch durch den Menschen zusaetzlich dezimierten Waldtypen sollte nicht vergessen werden, dass auch repraesentative Bestaende der fuer das Gebiet bezeichnenden Waldgesellschaften der potentiellen natuerlichen Vegetation erhalten werden muessen (Betulo-Quercetum, Fago-Quercetum, Luzulo luzuloides-Fagetum, Galio odorati-Fagetum und Hordelymo-Fagetum; jeweils mit verschiedenen Subassoziationen). Aus kulturhistorischen Gruenden sollten ausserdem exemplarisch einige ehemals charakteristische Nutzwaldtypen konserviert bzw. wiederhergestellt werden (Hudewälder, Schneitelwälder, Haubergswälder u.ae.). Nicht vergessen werden duerfen schliesslich die alten Herrschaftswälder, die nicht selten bemerkenswerte Reliktvorkommen seltener Arten beherbergen.
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