- Standardsignatur13504
- TitelDie EU-Abgasgrenzwerte für Nutzfahrzeuge
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2003
- SeitenS. 4-9
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200097017
- Quelle
- AbstractDie Regelung der Emissionen von Fahrzeugmotoren ist je nach Einsatzgebiet und Fahrzeugkategorie in vier EU-Richtlinien geregelt. Dazu kommen eine Anzahl weiterer Bestimmungen, die den Rahmen dieses Beitrages sprengen würden. Die EU-Richtlinien sehen die Einführung von Grenzwerten unterschiedlicher Schärfe in zwei, vier oder fünf Stufen vor. Die Einhaltung von Grenzwerten für die Motoren von Pkw ist seit 1970 vorgeschrieben, für Lastkraftwagen und Busse seit 1988, für selbstfahrende Arbeitsmaschinen seit 1999 und für Traktoren erst seit dem Jahr 2001. In den meisten Fällen wird dem Käufer eines Motors jedoch schlichtweg erklärt, dass eine gewisse Euro-Stufe eingehalten wird. Damit ist dem Verbraucher jedoch nur bedingt geholfen, da z.B. Euro II sowohl die veraltete zweite Stufe für Lastkraftwagen sein kann, die bereits gültige Stufe für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder die erst seit diesem Jahr gültige Endstufe für Traktoren. Es ist daher in allen Fällen zu empfehlen, genauer nachzufragen, nach welcher Richtlinie die Emissionsstufe ermittelt worden ist und sich auch mit den entsprechenden Grenzwerten vertraut zu machen. Insbesondere, wenn Steuerbefreiungen in Aussicht stehen, sollte man sich von der Zulassungsbehörde beraten lassen.
- Schlagwörter
- Klassifikation425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden))
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