Die Wildschadenserhebung soll es Pachtvertragspartnern ermöglichen, in transparenter Weise die landeskulturell nicht tragbaren Wildschäden zu ermitteln. Die Erhebung der Schäden muss sich am Mittelweg zwischen Wissenschaftlichkeit und Machbarkeit orientieren. Kritik daran muss erlaubt, aber auch zielführend sein.