Der Jagd- und Wildschutz stellt einen wesentlichen Teilbereich des Jagdwesens, vor allem der Jagdausuebung dar. Neben einer umfassenden rechtlichen Ausgestaltung dieses jagdlichen Teilbereiches kommt im besonderen der persoenlichen, menschlichen Einstellung und inneren Beziehung zu diesem Taetigkeitsbereich eine vorrangige Bedeutung zu. Fuer Tirol kann gesagt werden, dass die im Dienst befindlichen Jagdschutzorgane ihren Aufgaben voll gerecht werden, so dass von einem einwandfrei und reibungslos funktionierendem Jagdschutz geprochen werden kann.
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 156.6 (Jagdpolitik, Jagdgesetzgebung (wirtschaftliche,verwaltungsmäßige und soziale Gesichtspunkte)) [436.7] (Tirol)