- Standardsignatur1265
- TitelDie Beeinflussung der schweizerischen Forstpolitik durch private Naturschutzorganisationen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1997
- SeitenS. 247-495
- Illustrationenzahlr. Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200095501
- Quelle
- AbstractLandesweit taetige private Naturschutzorganisationen haben sich seit jeher mit forstpolitischen Fragen befasst. Heute kann beobachtet werden, dass sie sich darueber hinaus an prominenter Stelle an politischen Entscheidungsprozessen zu rechtlichen Regelungen von Wald und Forstwirtschaft beteiligen. Gleichzeitig versuchen sie, aktiv in die Waldbewirtschaftung einzugreifen. Demgegenueber verfuegt die traditionelle schweizerische Forstpolitik nur ueber geringe Kenntnisse der Ziele und Zwecke der einzelnen Naturschutzorganisationen und ihrer finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen. Ebenso ist im einzelnen nicht bekannt, bei welchen Akteuren inner- oder ausserhalb des politischen Systems sie ihren Einfluss geltend machen. Die Untersuchung soll diese Luecke zumindest fuer die Politikbereiche Wald und Forstwirtschaft schliessen. zu diesem Zweck werden die folgenden Fragen behandelt: - Welche gesamtschweizerisch taetigen Interessengruppen koennen als private Naturschutzorganisationen bezeichnet werden? - Wie sind Naturschutzorganisationen in das politische System der Schweiz eingebunden? - Welche Ansichten vertreten Naturschutzorganisationen in bezug auf Wald und Forstwirtschaft? - Welche diesbezueglichen Forderungen stellen sie an das politisch-administrative System? - Wie unterstuetzen sie den Vollzug staatlicher Massnahmen? - Wie und bei welchen institutionellen Akteuren versuchen sie ihre Forderungen durchzusetzten? - Welche forstpolitischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom Inkrafttreten des "Bundesgesetzes ueber den Natur- und Heimatschutz" am 1. Januar 1967 bis zur Abloesung des "Bundesgesetztes betreffend die eidgenoessische Oberaufsicht ueber die Forstpolizei" durch das "Bundesgesetz ueber den Wald" am 1. Januar 1993. Methodisch basiert die Untersuchung auf einem systemtheoretischen Modell des allgemeinen institutionellen Rahmens moderner Industriegesellschaften. Das forstwissenschaftliche Interesse konzentriert sich auf die Wechselwirkungen zwischen den Subsystemen des politischen Systems. Es ist aber evident, dass Naturschutzorganisationen auch ausserhalb politischer Problemloesungsprozesse aktiv sind. Die Frage, welche Ansichten Naturschutzorganisationen zum Wald und seiner Bewirtschaftung vertreten, wird mit Hilfe einer Inhaltsanalyse ihrer offiziellen Mitteilungsorgane zu beantworten versucht. Aus den Naturschutzbegriffen lassen sich keine Kriterien herleiten, welche private Naturschutzorganisationen von anderen Interessengruppen hinreichend abzugrenzen vermoegen. Die massgeblichen Politikbereiche des Naturschutzes ergeben sich erst aus der Gegenueberstellung zum Umweltschutz und zum Heimatschutz im engeren Sinne. Anhand ihrer Statuten und gemessen an diesen Politikbereichen werden aus den 20 beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen neun als Naturschutzorganisationen klassiert. Dabei handelt es sich um die Interessengruppen: Schweizer Alpenclub SAC (gegruendet 1863), Schweizer Heimatschutz SHS (1905), Pro Natura - Schweizerischer Bund fuer Naturschutz SBN (1909), Schweizerische Vereinigung fuer Gewaesserschutz und Lufthygiene VGL (1949), Rheinaubund, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft fuer Natur und Heimat (1960), WWF Schweiz (1962), Aqua viva, Nationale Aktionsgemeinschaft zur Erhaltung der Fluesse und Seen (1970) , Schweizerische Stiftung fuer Landschaftsschutz und Landschaftspflege SL (1970) und Schweizer Vogelschutz, Verband fuer Natur- und Vogelschutz SVS (1988). Aufgrund der Ergebnisse kann zumindest aus forstpolitischer Sicht die VGL kaum mehr als Naturschutzorganisation betrachtet werden. Hingegen sollte kuenftig die Schweizerische Vereinigung fuer Landesplanung VLP als Akteur in den Bereichen Wald und Raumplanung beachtet werden. Die Darstellung der beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen und der Entwicklung, welche zu diesem Status fuehrte, dokumentiert die Einbindung der Naturschutzorganisationen in das politische Syst..
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