Die in diesem Artikel dargestellten Moeglichkeiten einer verantwortungsvollen Aufforstungsplanung, die sowohl von seiten des Grundbesitzers als auch von Naturschutz und Forstwirtschaft allgemein Zustimmung fand, zeigt, dass auch bei unterschiedlichen Vorstellungen und Anforderungen an eine Landnutzung Loesungsmoeglichkeiten gefunden werden koennen. Leitbilder fuer typische Landschaftsteile geben eine realitaetsnahe raeumliche Vorstellung (Kombination von graphischer und schriftlicher Darstellung) einer denkbaren positiven oder negativen Entwicklung und koennen als Beureilungsgrundlage dienen, da sie gemeinsam mit allen Beteiligten des soziokulturellen Systems entwickelt wurden. Solche gemeinsam getragenen Planungsvorschlaege setzen jedoch voraus, dass jede Interessengruppe bereit ist, Kompromisse einzugehen. Der Naturschutz sollte neben einer Erhaltungspflege von Lebensraeumen (Arche-Noah-Funktion) auch staerker eine dynamische Landschaftsentwicklung zulassen. Private Grundbesitzer sollten durch den goldenen Zuegel der forstlichen Foerderung gewillt sein, mehr Laubholz bei Erstaufforstungen zu begruenden oder Waldrandgestaltung durch Sukzession zu ermoeglichen. Die Staatsforstverwaltungen sollten in ihren Waeldern mehr mit dem Naturschutz zusammenarbeitn. Bei einer solchen Kompromissbereitschaft und Annaeherung an die unterschiedlichen Vorstellungen bestehen gute Chancen, eine landschaftliche Entwicklung, die von allen akzeptiert und getragen werden kann, zu gewaehrleisten.
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) 907.1 (Natur- und Landschaftsschutz) 267 (Waldrand. Waldessaum)