- Standardsignatur10897
- Titel10 Jahre Realisierung der Landschaftsplaene im Kreis Wesel : Praxisbericht einer nordrhein-westfaelischen Landschaftsbehoerde
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1995
- SeitenS. 35-38
- Illustrationen18 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200093874
- Quelle
- AbstractIm Kreis Wesel sind fuenf Landschaftsplaene rechtskraeftig. Ziel ist es, bis zum Jahr 2000 fuer das gesamte Kreisgebiet Landschaftsplaene aufzustellen. In 1984 waren ca. 1,2 Prozent (1260 ha), in 1994 7,3 Prozent (7600 ha) der Kreisflaeche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Fuer ca. 40 Prozent der Gebiete (3100 ha einstweilig sichergestellte Feuchtwiesenschutzgebiete) muessen weitere Landschaftsplaene aufgestellt bzw. LP-Satzungen geaendert werden. Die Realisierung der in den Landschaftsplaenen gem. § 26 LG festgesetzten Massnahmen muss in ueberschaubaren Zeitraeumen (10 bis 20 Jahre) erfolgen. Die bisherige Festsetzungspraxis hat zu einer grossen Zahl Betroffener (Eigentuemer und Nutzungsberechtigte) gefuehrt. Als §-26- Massnahmen sind im Landschaftsplan vornehmlich oekologisch bedeutsame Massnahmen (z.B. zur Vernetzung von Biotopen) festzusetzen.
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