- Standardsignatur10842
- TitelZur Bejagung des Gemswildes in der Schweiz am Beispiel des Kantons Glarus
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1994
- SeitenS. 5-7
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200093392
- Quelle
- AbstractEine moderne Jagdplanung im Sinne einer nachhaltigen Nutzung und optimalen Regulierung von Gemsbestaenden, wie sie vom Bundesgesetz vorgeschrieben wird, bedeutet einen starken Eingriff in die Jugendklasse, einen mittelmaessigen Eingriff in der Klasse der Geissen und einen schonenden Eingriff in die Klasse der Boecke. Die Festlegung der Abschussquote muss aufgrund einer Bestanddesschaetzung erfolgen, welche die Entwicklung der Vorjahre bezueglich Bestandeszuzaehlung, Fallwild und Jagdstrecke beruecksichtigt. Die Jagdbetriebsvorschriften sollten moeglichst einfach sein. Krickelmass- und Gewichtsbeschraenkungen koennen in einer Uebergangsphase gezielt der Korrektur von stark aus dem Gleichgewicht geratenen Bestaenden dienen. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, welche die Einhaltung der Abschussquote fuer Jungtiere, Geissen, Boecke und den Schutz der fuehrenden Geiss garantieren. Bei den Jungtieren darf das Geschlechtsverhaeltnis vor allem waehrend der anstehenden Korrekturphase etwas zugunsten der Boecke verschoben sein, damit insgesamt ein ausgewogeneres Geschlechtsverhaeltnis in der Strecke erreicht wird. Nur so wird es moeglich sein, den unterschiedlichen Zielsetzungen in bezug auf Erhaltung der Artenvielfalt, nachhaltige und artgerechte Nutzung durch Jagd sowie Verhuetung von Wildschaeden gerecht zu werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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