Bei der Verbrennung von Holz entstehen mineralische Rückstände, die einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen. Laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt es sich bei diesen Produktionsrückständen um Abfall, welcher vorrangig der Gewinnung von sekundären Rohstoffen dienen sollte. Erst wenn eine stoffliche oder energetische Verwertung nicht in Frage kommt, sollte die Holzasche ordnungsgemäß beseitigt werden. Unterschiedliche Verwertungswege, die wesentlich von den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Holzaschen abhängen, sind möglich. So könnten schwermetallarme Aschen als Sekundärrohstoffdünger in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Techniken zur Ausbringung der Holzaschen sind vor allem in Österreich und Skandinavien untersucht worden. In Deutschland gibt es zur Zeit noch keine Verordnung in der die Ausbringung von Holzaschen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen abschließend geregelt ist. Orientierungswerte, wie sie in der Schweiz, in Österreich oder für andere Sekundärrohstoffdünger gelten, können zur Hilfe herangezogen werden. Andere Verwertungsmöglichkeiten im industriellen Sektor z.B. als Zuschlagstoff in der Zementindustrie oder als Hinterfüllung von Fernwärmenetzen sind denkbar. Holzaschen, die nicht verwertet werden können, müssen auf einer Bauschutt- oder Hausmülldeponie abgelagert werden, sofern sie die Zuordnungswerte der TA Siedlungsabfall erfüllen.
237.4 (Verwendung von Düngemitteln z.B. Klärschlamm, Kompost oder Bodenimpfung [Unterteilung wie 232.322.4]) 892.3 (Holzasche) 160.21 (Zusammensetzung der Asche. Aschenbestandteile)