- Standardsignatur14217
- TitelNachkontrollen in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung : Anforderungen und methodischer Rahmen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2002
- SeitenS. 229-236
- Illustrationen19 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200092410
- Quelle
- AbstractNachkontrollen umfassen ein komplexes Feld der Überprüfung und Bewertung von Maßnahmen sowohl auf verfahrenstechnischer Ebene als auch hinsichtlich ihrer Umsetzung, naturschutzfachlichen Wirksamkeit und Zielerreichung. Aktuell wird vor dem Hintergrund des neuen § 18 Abs. 5 BNatSchG, wonach die Länder Vorschriften zur "Sicherung der Durchführung" von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlassen haben, die Bedeutung von Nachkontrollen in der Eingriffsregelung steigen. Der Beitrag legt Anforderungen an die dabei relevanten Kontrollschritte dar und gibt exemplarische Erfahrungen aus der Praxis solcher Kontrollen wieder. Ausgangspunkt der Kontrollen sind die Planunterlagen und die dort getroffenen Festsetzungen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die (in der Praxis nicht immer eingehaltene) Durchgängigkeit der Aussagen von Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) und Landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) zu richten. Darauf aufbauend wird bei Durchführungskontrollen überprüft, ob die Maßnahmen ordnungsgemäß ausgeführt und erforderliche Pflegegänge realisiert wurden. Funktionskontrollen (synonym Wirkungskontrollen) setzen auf zwei Ebenen an: (a) idem sie überprüfen, ob Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezüglich ihrer Potenziale für die angestrebten Ziele sinnvoll ausgewählt sind (potenzielle Funktionserfüllung), (b) indem sie eingetretene Wirkungen nachweisen (aktuelle Funktionserfüllung). Aufgrund der langen Entwicklungdauer vieler Maßnhamen können zur Funktionserfüllung zum Zeitpunkt der Kontrolle vielfach nur prognostische Abschätzungen getroffen werden. Für diese Prognosen sind relevante Einflussgrößen zu identifizieren und ggf. über Szenarien darzustellen. Hinzu treten Effizienkontrollen, die überprüfen, ob die festgesetzten Maßnahmen für die mit ihnen angestrebten Ziele sinnvoll ausgewählt sind; sie sind jedoch im präventiv-wissenschaftlichen Bereich und nicht als vorhabensbezogenen Nachkontrollen angesiedelt. Gemeinsam können die einzelnen Kontrollschritte einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Eingriffsregelung leisten.
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