- Standardsignatur5313
- TitelAuf Qualität des Wildbrets achten
- Erscheinungsjahr2002
- SeitenS. 14-15
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200091903
- Quelle
- AbstractNeben dem Erleger kommt der besonders geschulten Hilfskraft große Verantwortung in der Qualitätssicherung von Wildfleisch zu. Dem Hilfsorgan stehen in der Regel bei der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung Gescheide sowie Harn- und Geschlechtsorgane nicht mehr zur Verfügung. Die Verantwortung liegt in diesen Fällen ausschließlich beim Erleger bzw. der Person, die die Lebenduntersuchung ("Ansprechen") und das Aufbrechen vornimmt. Die Hilfskraft beurteilt Körperoberfläche und -öffnungen sowie die Körperhöhlen, Organe und die sichtbare Muskulatur.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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