Standardsignatur
Titel
Harmonisierung der Katastrophenhilfsdienst- und Katastrophenhilfegesetze Oesterreichs
Verfasser
Erscheinungsjahr
1996
Seiten
S. 37-63
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200091392
Quelle
Abstract
Im Rahmen der foederalen Struktur des oesterreichischen Staatswesens repraesentieren Kkatastrophenhilfe- und Katastrophenhilfsdienstgesetze einen Bereich der Gesetzgebungsbefugnis der Laender. Im Sinne einer subsidiaeren Problemloesung kann es aber nicht genuegen, Katastrophenvorbeugung und - bewaeltigung auf eine Kompetenzfrage zwischen Bund und Laendern zu reduzieren. Notwendig ist vielmehr die, auch in den Landesgesetzen ihren Niederschlag findende Erweiterung des Blickwinkels dahingehend, dass Technik und Wirtschaft als Problemausloeser und -bewaeltiger ebenso einbezogen werden wie der einzelne, in dem Licht und Schatten des Fortschritts - Sicherheit und Risiko - aufeinanderprallen, bei dem aber auch jedwede Gegenstrategie ansetzen muss. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs findet sich das Land als Sicherer des Lebensraumes mit der Aufgabe konfrontiert, mehr denn je Offenheit in zwei Richtungen zu pflegen: - zum Staat in Hinblick auf die Wahrung und Verbreitung oesterreichischer Sicherheitsstandards und - interessen; - zu den benachbarten Bundeslaendern innerhalb Oesterreichs im Zeichen einer effizienten Kooperation bei der Katastrophenvorsorge und - bekaempfung. Je besser die Kooperation nach innen, desto staerker zudem die Position nach aussen. Gerade im Europa der Regionen darf Vielfalt nicht als Unuebersichtlichkeit erhoehtem Sicherheitsrisiko fuehren. Es besteht im Gegenteil die Chance, in Antwort auf regionsspezifische Bedrohungsbilder individuelle Sicherheitsmechanismen grenzuebergreifend zu entwickeln und anzuwenden. Der folgende Versuch einer Synthese der oesterreichischen Landesgesetze zur Katastrophenhilfe zielt demzufolge darauf ab, 1. die international anerkannte Stellung Oesterreichs in Fragen der Sicherung von Raum und Leben weiter zu festigen. 2. die Kooperation von Bund und Laendern zu vertiefen mit dem Ziel eines auf menschliche und naturraeumliche Grenzen Bedacht nehmenden Fortschritts, 3. Spielraum zu schaffen fuer einen regionsspezifischen Katastrophenschutz unter Vermeidung der Gefahr von Zersplitterung und Unuebersichtlichkeit. 4. durch ebendieses Mindestmass an Ueberschaubarkeit jene Kompatibilitaet zu schaffen, ohne die konstruktiver Erfahrungsaustausch - auch ueber Staatsgrenzen hinweg - im Geist der Verbesserung nicht moeglich ist.