- Standardsignatur14560
- TitelDas novellierte Pflanzenschutzgesetz - Auswirkungen für das urbane Grün
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 86-98
- Illustrationen19 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200090836
- Quelle
- AbstractMit dem 1. Juli 1998 trat das novellierte Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) in Kraft. Es setzt insbesondere die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) und die davon veröffentlichten Änderungsrichtlinien in nationales Recht um. Das Gesetz enthält neue Bestimmungen für die Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln und für die Durchführung der erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis stehen als Leitlinie zur Verfügung. Der Anwender hat jedoch im Einzelfall verantwortlich abzuwägen, ob ein Pflanzenschutzmittel in einer konkreten Situation angewendet werden kann. Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und der Forstwirtschaft müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um vermeidbare schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier auf den Naturhaushalt, zu vermeiden. Die besondere Problematik der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen im urbanen Bereich wird dargestellt. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn sie mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet sind. Die Biologische Bundesanstalt entscheidet im Rahmen der Zulassung über die Eignung eines Pflanzenschutzmittels für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich. Dabei werden die Eigenschaften der Wirkstoffe, die Dosierfähigkeit, die Form der Anwendung sowie die Verpackungsgröße des Pflanzenschutzmittels einer gesonderten Bewertung unterzogen.
- Schlagwörter
- Klassifikation414.1--093 (Schutzmittel (gegliedert nach ihrer Wirkungsweise). Öffentliche Aufsicht und Kontrolle. Gesetzgebung)
270 (Stadtgrünbewirtschaftung)
[430] (Deutschland, 1990-)
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