- Standardsignatur4699
- TitelHarmonisierung der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe in der Europäischen Union - Stand und Ausblick
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 201-207
- Illustrationen2 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200088005
- Quelle
- AbstractDie Richtlinie 91/414/EWG, die die Prüfung, den Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union regelt, ist am 15. Juli 1991 nach langjährigen Diskussionen vom Rat der Europäischen Union verabschiedet worden. Fast 10 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erscheint es angemessen, das Ergebnis zu überprüfen und zu bewerten. Aufgrund der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichetet, Unterlagen und Datenanforderungen für einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auf der Grundlage der Anhänge II und III der Richtlinie zu fordern. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin verpflichtet, eine Bewertung der Unterlagen nach Anhang VI der Richtlinie vorzunehmen. Die Anhänge der Richtlinie sind auf der Basis des Standes von Wissenschaft und Technik verabschiedet worden. Die Kommission muss deshalb Tendenzen begrenzen, durch nationale Sonderregelungen die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen (Artikel 10) zu erschweren. Das Hauptaugenmerk richtet sich auf die Erfolge bei der gemeinschaftlichen Überprüfung der rund 800 Altwirkstoffe, die vor dem 26. Juli 1993 im Bereich der EU-Mitgliedstaaten auf dem Markt waren. Die 1. Stufe des Programms zur Überprüfung von 90 Altwirkstoffen wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11.12.1992 eingeleitet. Diese Arbeiten dauern zur Zeit noch an. Ursprünglich war geplant, jährlich 90 Altwirkstoffe zu überprüfen. Mit Stand 31. Dezember 2000 sind jedoch erst 7 Altwirkstoffe und 5 neue Wirkstoffe in Anhang I (Positivliste) aufgenommen. Für 15 Wirkstoffe wurde eine Entscheidung über die Nichtaufnahme getroffen bzw. die betreffenden Zulassungen widerrufen. Trotz dieser Verzögerung sind inzwischen die 2. und 3. Stufe der Altwirkstoffprüfung mit ehrgeizigem Zeitplan eingeleitet worden. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 451/2000, die am 1. März 2000 in Kraft trat, waren 148 Wirkstoffe der 2. Stufe der Prüfung bis 1. September 2000 zu notifizieren. Bis zum 1. Dezember 2000 haben die Hersteller der ca. 440 noch verbleibenden Altwirkstoffe (3. Stufe) mitzuteilen, ob sie die Wirkstoffe weiterhin verteidigen wollen. Die BBA ist von der Europäischen Kommission mit der Prüfung dieser Mitteilungen (Notifizierungen) beauftragt (RENDER = Review of EU Notifications under Directive 91/414/EEC and Related Regulations). Ca. 150 Wirkstoffe aus verschiedenen Wirkstoffkategorien wurden mit der Verordnung (EG) No. 451/2000 (Anhang II) vorläufig von der Überprüfung ausgenommen. Die Gründe sind vielfältig, z.B. Überschneidung mit Bioziden, "Low-Risk"-Produkte, fehlende Prüfanforderung. Nach vorsichtigen Schätzungen werden etwa 200 Altwirkstoffe die strengen Prüfungen nach EU-Maßstab bestehen. Dies bedeutet für viele Mitgliedstaaten eine Ausdünnung der Wirkstoffpalette. Der Anbau von Kulturen mit geringem Anbauumfang ist davon besonders betroffen. Die Hoffnung richtet sich deshalb auf die Erforschung und Anmeldung neuer Wirkstoffe. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden bisher für 78 Wirkstoffe Anträge auf Aufnahme in Anhang 1 gestellt (Dezember 2000). Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission, eine European Food Authorithy (EFA) zu gründen und ihr auch wesentliche Aufgaben zur Wirkstoffprüfung zu übertragen, wird ein neues Kapitel im Bemühen um Harmonisierung im Pflanzenschutz eingeleitet.
- Schlagwörter
- Klassifikation414.1 (Schutzmittel (gegliedert nach ihrer Wirkungsweise))
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