- Standardsignatur6110
- TitelWaffengesetz 1996 novelliert
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 19-21
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200087310
- Quelle
- AbstractWenn auch die per 1. Juli erfolgte Novellierung unseres Waffengesetzes für den einzelnen Besitzer legaler Waffen in Österreich fast keine unmittelbar-persönlichen Auswirkungen hat, so verwundern einige Tatsachen sehr: - Wir können uns all noch sehr gut an die Aktion der Grünen vor dem Parlament erinnern, bei der Sturmgewehr-Attrappen auf einem Hackstock mit Vorschlaghämmern symbolisch vernichtet worden sind. Am Höhepunkt der Hetze gegen rechtstreue Bürger, die legal Waffen besitzen, in den Jahren 1997/98 wurde von Grünen und Sozialisten vehement gefordert, dass der Staat, der ja den Zugang zu Waffen einzuschränken haben, selbst nichts zur (Wieder)Verbreitung von Waffen beitragen solle. Somit stellt die neu § 42a des Waffengesetzes nichts anderes als die Erfüllung radikaler rot/grüner Forderungen - also die des politischen Gegners - unter einer schwarz/blauen Regierung dar. - Überschuss-Kriegsmaterial und Waffen der Exekutive aus den Ressortbereichen das BMI (Polizei, Gendarmerie), des BMJ (Justizwache) und des BMF (Zollwache) dürfen weiterhin uneingeschränkt verwertet werden und unterliegen nicht dem Vernichtungsgebot dieser Novelle. - Bezüglich der zu Deko-, Salut,- Schreckschuss- und Gaswaffen umgebauten Schusswaffen kann von einer liberalen Regelung im Sinne des Großteils der österreichischen Waffenbranche keine Rolle sein, vielmehr zementiert die Novelle lediglich die alte Rechtslage. Vorerst entsteht der schale Eindruck einer überraschenden und unsauberen Gesetzeswerdung durch das Nichtvorhandensein der Ängerung des § 2 Abs. 2 in der ursprünglichen Regierungsvorlage und das Nichteinbinden gewisser Interssenvertreter in die Begutachtung entgegen gegebener Versprechungen, etwa gegenüber der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich. Es keimt beim objektiven Betrachter dieser Novelle überdies die Vermutung auf, dass Innenminister Strasser noch viel zu wenige Spitzenbeamte seines Ressorts, die in der jahrzehntelangen Ära sozialdemokratischer Minister im Innenministerium gewachsen sind, gegen ihm genehme Persönlichkeiten austauschen konnte. Aber selbst diese und der Minister selbst sind offenbar vom beamteten Mitte- und Unterbau abhängig, der vermutlich dieses von der Regierungslinie sicher politisch nicht erwünschte Ei gelegt hat. Oder aber Strasser ist ein Verfechter des Zeitgeistes und der "Political Correctness" um jeden Preis... Allen Waffenbesitzern in Österreich, die unter der derzeitigen Regierung eine Entwarnung bezüglich des Themas "Entwaffnung der rechtstreuen Bevölkerung" zu vernehmen geglaubt haben, sei diese Novelle ein mahnendes Zeichen. Wenn die Verwirklichung gewisser radikaler grün / roter Forderungen unter ihr möglich ist, sind es künftig vielleicht noch mehr, geschweige denn vom Szenario einer rot / grünen Koaliation. Besitzer legaler Waffen in Österreich, bleibt wachsam!
- Schlagwörter
- Klassifikation156.3--093 (Jagdbetrieb (Technik, Waffen, Hunde usw.). Öffentliche Aufsicht und Kontrolle. Gesetzgebung)
[436] (Österreich)
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