- Standardsignatur8871
- TitelZu den Brunft- und Setzzeiten bei Wildschafen bzw. Mufflons : Symposium "Aktuelle Probleme der Muffelwildbewirtschaftung". 23. Tagung derArbeitsgemeinschaft fuer Jagd- und Wildforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1989
- SeitenS. 127-132
- Illustrationen1 Abb., 3 Tab., 33 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200084045
- Quelle
- AbstractWaehrend Wildschafe streng monoestrisch sind und eine meist streng begrenzte Herbstbrunft- und dementsprechende Fruehjahrs- bis Sommersetzzeit haben, treffen fuer das Mufflon sowohl die monoestrische Brunft (in den meisten Populationen der freien Wildbahn) wie auch dioestrische Brunften (unter Gehegebedingungen wie in einzelnen Populationen der freien Wildbahn) zu. Brunft- und Setzzeiten des Mufflons in der DDR schwanken von Einstand zu Einstand und von Jahr zu Jahr, erstrecken sich im allgemeinen aber ueber den Zeitraum Oktober bis Dezember bzw. Maerz bis Mai. Nach den bisherigen Literaturangaben und den eigenen Beobachtungen schaelen sich als Hauptbrunft- bzw. Hauptsetzzeit die Monate November bzw. April heraus. Feststellungen im Wildgehege Grillenburg im Zeitraum von zehn Jahren (n=23) und Schaetzungen nach der Kopf-Steiss-Laenge der Feten von erlegten Muffelschafen aus thueringischen Populationen der freien Wildbahn belegten Setztermine zwischen dem 9. April und dem 20. Mai bzw. lassen auf solche zwischen dem 4. Maerz und dem 20. April schliessen. Nach dem Monat Mai liegende Setztermine (Juni/Juli) werden auf im Vorjahr erfolgreich beschlagene Schaflaemmer, noch spaetere Geburten (August/September/Oktober) auf Lammverluste waehrend bzw. unmittelbar nach dem Setzen und das damit im Zusammenhang stehende Nachbrunften der betreffenden Mutterschafe oder zweimaliges Setzen einzelner Schafe zurueckgefuehrt. Das teilweise gehaeufte Auftreten von Herbstlaemmern in einzelnen Populationen des Huegellandes durchgaengiger Feldaesung bedarf noch der Klaerung. In Mittelgebirgslagen wird die winterliche Beifuetterung als notwendig erachtet.
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- Klassifikation
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