Standardsignatur
Titel
Grundzusammenlegungen in Zukunft - einige Gedanken
Verfasser
Erscheinungsjahr
1991
Seiten
S. 9-21
Illustrationen
13 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200083378
Quelle
Abstract
Im Grunde hat Hampicke (1988a) mit seinen in der Einleitung zitierten Forderungen recht. Ich darf noch kurz zu diesen drei Thesen Stellung nehmen: 1. Ein Kommassierungsverzicht erscheint angesichts sonst zu erwartender, zunehmender Intensivierung, des Verstaerkungseffektes auf die Produktionsmengen sowie der anhaltenden Gefaehrdung unserer Lebensgrundlagen begruendet. Jedoch wird man nicht umhin koennen, Verfahren zur blossen Existenzsicherung einzuleiten, dann zum Beispiel, wenn die Hofuebernahme in Frage stuende. Selbstredend muss der entgangene Nutzen, sprich die sich aus der fiktiven Kommassierung ergebenden Vorteile, abgegolten werden. Es bedarf aber hiezu noch sehr eingehender Ueberlegungen, wie man auf eine moeglichsteeinfache, aber doch gerechte Weise diese Entschaedigung zu bemessen gedenkt. 2. Es waere tatsaechlich daran zu denken, laufende Verfahren einzustellen, und zwar dann, wenn starre, unvereinbare Nutzungsansprueche ein befriedigendes Ergebnis im Hinblick auf die Verfahrensziele nicht erwarten lassen. 3. Wenn in Zweitverfahren vorrangig auf einen "Landschaftsrueckbau" Bedacht zu nehmen ist - diesen Ausdruck habe ich bei Herrn Hofrat Schawerda entlehnt-, so muessen wir das vor dem Hintergrund des Eingestaendnisses tun, dass naehmlich die "klassische" Zusammenlegung durch die einseitige Beguenstigung der Intensivlandschaft die Voraussetzungen schuf fuer die Gefaehrdungen und Maengel im Natur- und Landschaftshaushalt, mit denen wir heute konfrontiert sind. Zweifellos bedarf es auch hier zur Sicherstellung der notwendigen Extensivierung bzw. extensieven Weiterbewirtschaftung Ausgleichszahlungen auf Vertragsbasis, wie das heute schon in Nordrhein-Westfalen gehandhabt wird (Kalkkuhl, 1989).