- Standardsignatur8630
- TitelDie Wertermittlungsmethode Koch bei Baumschutzsatzungen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1996
- SeitenS. 59-63
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200082383
- Quelle
- AbstractDie Methode Koch wurde fuer die Bewaeltigung von Schadenersatz- und Entschaedigungsfragen entwickelt. Sie ist in beiden Faellen anwendbar und dient dazu, dem Eigentuemer eines Grundstueckes den Wertverlust auszugleichen, den er durch die Beschaedigung, Beseitigung oder den Entzug eines vorhandenen Baumes erlitten hat. Man tut dieser aeusserst bewaehrten Methode keinen Gefallen, wenn man sie unnoetigerweise auf rechtlich unsichere Gleise fuehrt. Gegen die undifferenzierte Anwendung der Methode Koch zur Festlegung des Wertes einer naturschutzrechtlichen Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichsabgabe im Baumschutzrecht bestehen erhebliche rechtliche und fachliche Bedenken. Ebensowenig wie sich der denkmalpflegerische Wert eines Gebaeudes anhand dessen Herstellungskosten ermitteln laesst, kann der naturschutzrechtliche Wert eines Baumes anhand dessen Herstellungskosten ermittelt werden. Auf der anderen Seite vermag auch die Stammumfangsregelung - fachlich - nicht zu ueberzeugen, so dass eine modifizierte Anwendung der Methode Koch eine Alternative darstellen kann. Anhand der Bedeutung (Funktion) des Baumes kann die jeweils erforderliche Pflanzgroesse des Jungbaumes festgelegt und die hierbei anfallenden Kosten ermittelt werden. Bei richtiger Fragestellung laesst sich die oekologische Bedeutung eines Baumes in den Vordergrund ruecken, die Pflanzgroesse eines Jungbaumes sich also an der oekologischen Bedeutung des geschuetzten und nunmehr beseitigten Baumes ausrichten. Die Einordnung eines solchen geschuetzten Baumes in beispielsweise fuenf Wertigkeitsstufen kann von einem fachlich kompetenten Sachbearbeiter vorgenommen werden, der Wert der Ersatzpflanzung liesse sich danach beispielsweise aus den Tabellen 8, 9a, 10a, 11a und 12a der Aktualisierten Gehoelzwerttabellen von Koch entnehmen. Er betraegt fuer einen Ahorn (32) demnach bei geringster Wertigkeit rund 500 DM und bei hoechster Wertigkeit rund 4500 DM. Sind Maengel und Schaeden am geschuetzten Baum vorhanden oder ist dieser sehr alt, so sind entsprechende Wertminderungsabschlaege vorzunehmen. Die Hoehe einer Ausgleichszahlung entspricht somit nicht dem Sachwert eines vorhandenen Baumes, so wie er sich fuer den jeweiligen Eigentuemer darstellt, sondern vielmehr dem Wert eines vorhandenen Jungbaumes in einer Pflanzgroesse, die seiner jeweiligen oekologischen Bedeutung am Standort Rechnung traegt. Ausformuliert koennte der entsprechende Passus einer Baumschutzsatzung folgendermassen lauten: "Der Wert einer Ersatzpflanzung oder, wenn dieser rechtliche oder tatsaechliche Gesichtspunkte entgegenstehen, die Hoehe einer Ausgleichszahlung bemisst sich an der Bedeutung der entfernten Baeume im Sinne des Schutzzweckes dieser Satzung. Dazu erfolgt eine Einstufung der entfernten Baeume in eine von fuenf Werigkeitsstufen. Der niedrigsten Wertigkeitsstufe ist der Stammumfang 12-14cm, der hoechsten Wertigkeitsstufe der Stammumfang 25-30cm zugeordnet. Die Kosten der Pflanzung eines solchen Jungbaumes, einschliesslich Pflanzkosten, Kosten von Anwachspflege und - zeit, stellen den Wert einer gelungenen Ersatzpflanzung dar. Ein entsprechender Betrag ist als Ausgleichszahlung zu leisten, wenn die Ersatzpflanzung nicht moeglich ist. Dieser Betrag kann den Aktualisierten Gehoelzwerttabellen von Werner Koch (a.a.O., dort Tabelle 8 bis 12a, jeweils Spalte 4) entnommen werden. Er ist entsprechend dem aktuellen Preis- und Kostenstand fortzurechnen. Liegen Gruende fuer Wertminderungen vor, dann ist der Wert der Ersatzpflanzung bzw. die Hoehe der Ausgleichszahlung entsprechend zu reduzieren." Mit diesem Formulierungsvorschlag duerfte dem Gedanken des Naturschutzrechtes entsprochen sein, wonach (mit der Pflanzung von Jungbaeumen) Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen sich infolge natuerlicher Entwicklungsprozesse auf Dauer gleichartige Verhaeltnisse herausbilden koennen. Dies erfolgt dann an wichtiger Stelle mit groesseren Gehoelzen in kuerzerer Zeit, wobei mit diesen groesseren Gehoelzen sof...
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