- Standardsignatur8630
- TitelDefizite im oesterreichischen Naturschutzrecht und -vollzug
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1995
- SeitenS. 584-588
- Illustrationen6 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200082230
- Quelle
- AbstractDas oesterreichische Naturschutzrecht als Landschaftsschutz-, Pflanzen- und Tierschutzrecht ist kompetenzrechtlich den Laendern zugwiesen. Seit Mitte der 20er Jahre wurde vor allem der verwaltungspolizeiliche Naturschutz verfestigt und mit Ansaetzen planungsrechtlichen Gebietsschutzes angereichert. Heute zeigen sich die Grenzen der Wirksamkeit dieser rechtlichen Instrumente, und es muessen neue Wege ueberlegt werden. Ohne Reformen im wirtschaftlichen und sozialen Rahmen, der den Naturschutz wesentlich determiniert, koennen Rechtsreformen allerdings nie erfolgreich sein. Die Strukturprobleme des oesterreichischen Naturschutzrechts betreffen vorrangig das Problem der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung ("Kompetenzzersplitterung"), die verfahrensrechtliche Stellung der Naturschutzinteressen, das Fehlen umfassender Planungsinstrumente und strukturell angelegte Vollzugsdefizite. Reformen sollten auf eine Verbesserung der Kooperation von Bund und Laendern, die verfahrensrechtliche Aufwertung von Naturschutzinteressen und den sie vertretenden Personen, eine Optimierung der Naturschutzplanung und eine bessere Vollzugskontrolle hinzielen. Entbuerokratisierung und Verfahrenskonzentration sollten in den Dienst einer effizienteren Naturschutzpolitik gestellt werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation907.1--093 (Natur- und Landschaftsschutz. Öffentliche Aufsicht und Kontrolle. Gesetzgebung)
[436] (Österreich)
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