Der Waldzustand ist nach wie vor laut der Vergleichsflächenerhebungen auf großen Flächen so stark geschädigt, dass die standortsgerechte Naturverjüngung nicht möglich bzw. jegliche Verjüngung unmöglich gemacht wird. Trotzdem ist es vertretbar, dass die Abschlussvorgabe im Abschussplan für das Jagdjahr 2001/2002 beim Rotwild geringfügig (6,5 %) landesweit reduziert wird, wobei besonders bei den Hirschen zurückgegangen wurde und bei den Tieren und Kälbern nocht immer der zweithöchste Abschussplan seit Einführung des neuen Jagdgesetzes gegeben ist. Dies ist jedoch nur dann tatsächlich vertretbar, wenn die entsprechenden Begleitmaßnahmen, wie entsprechend konsequente Schwerpunktbejagung in den Freihaltungen, regionale Erhöhungen des Reh- und Gamwildabschusses sowie eine problemgebietsbezogene Aufteilung der Abschussvorschreibungen für die einzelnen Jagdgebiete tatsächlich erfolgen und von den Jägern auch erfüllt werden. Ebenso unumgänglich ist es für die Wildregion 1.4 (Hinterer Bregenzerwald) und die Region 3.2 (Gargellenal-Vernieltal-Netza) ein jagdliches Konzept zu erstellen. Auf Grund des vorgegebeenen Waldzustandes besteht für eine weitergehende großflächige Reduktion der Abschussvorgaben kein Grund. Maßgeblich für die Abschussplanung muss der Waldzustand sein, weshalb ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung des Waldes und der Wildschäden zu legen ist. Diesbezüglich bin ich sowohl auf die tatsächlich getätigten Abschusszahlen sowie die Kontrollzaunergebnisse mit Ende des Jagdjahres 2001/2002 gespannt.