Durch die geplanten großflächigen Ausweisungen von Schutzgebieten bei der Umsetzung diverser EU-Richtlinien kommt es zu teilweise massiven Einschränkungen in der bisher zulässigen Nutzung von Waldflächen. Zur Schaffung eines wirklichen Wertausgleiches ist die Verkehrswertminderung entsprechend zu entschädigen.