- Standardsignatur4223
- TitelGewässerunterhaltung in den nordostdeutschen Bundesländern
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2002
- SeitenS. 638-642
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200081298
- Quelle
- AbstractTheoretische Überlegungen und empirische Beobachtungen führen zu dem Ergebnis, dass sich die Gewässerunterhaltung in Nordostdeutschland meist im überintensiven Bereich bewegt. Das heißt, sie ist sowohl mit wirtschaftlichen als auch mit ökologischen Nachteilen verbunden. Die Ursache dieser Fehlsteuerungen liegen in der Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz bei den kollektiven Entscheidungen über die Gewässerunterhaltung, im öffentlichen und Monopolcharakter der Unternehmen, die die Entwässerung durchführen, sowie in der Nichtbeachtung des Vorteilsprinzips bei der Umlage der Gewässerunterhaltungskosten. Ein möglicher Ansatz zur Reform der Gewässerunterhaltung wäre die Wiedereinführung der Gewässer 3. Ordnung. Für die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung wären nicht die Unterhaltungsverbände, sondern die Gemeinden zuständig. Hiermit könnte dem Subsidiaritätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden, das Äquivalenzprinzip wäre leichter zu realisieren und die Zuordnung der Kosten nach dem Vorteilsprinzip wäre einfacher. Weiterhin könnte die Durchführung der Maßnahmen an Unternehmen vergeben werden, die untereinander im Wettbewerb stehen, was zur Kostensenkung beitragen würde. So wäre es möglich, dass landwirtschaftliche Unternehmen die Gewässerunterhaltung in ihrem Gebiet selbst durchführen. Insgesamt würde eine solche Reform zu einer allgemeinen Verminderung der Intensität der Gewässerunterhaltung führen und damit sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile haben. Wir haben hier also den Fall, dass die Interessen von Wirtschaft und Naturschutz gleichgerichtet sind. Zur Überwindung der aufgezeigten Diskrepanzen zwischen dem gesellschaftlichen und dem privatwirtschaftlichen Optimum der Entwässerungsintensität wäre die Honorierung ökologischer Leistungen durch Vertragsnaturschutz, z.B. durch die Förderung von Gewässerrandstreifen und Wiedervernässungsprojekten im Rahmen von Kulturlandschaftsprogrammen eine sinnvolle Lösung. Die Ursachen für diese Fehlsteuerungen liegen in Gesetzen und Satzungen, die grundlegende umweltökonomische, finanzwissenschaftliche und rechtliche Grundsätze missachten und damit falsche ökonomische Anreize für die Entscheidungsträger setzen.
- Schlagwörter
- Klassifikation
Hierarchie-Browser