Rationelle Waldwirtschaft ist aus der Sicht des Naturschutzes notwendig, um den wichtigsten einheimischen nachwachsenden Rohstoff Holz bereitzustellen und durch kostendeckende Erträge Forstbetriebe und Arbeitsplätze zu sichern. Dies erfordert eine Neubewertung des nachhaltig und umweltschonend produzierten Rohstoffes Holz in Beziehung zu anderen Rohstoffen und dessen verstärkte Nachfrage zu kostendeckenden Preisen durch Rahmenbedingungen, welche der begrenzten Kapazität von Energie und sonstigen Rohstoffen Rechnung tragen. Zugleich ist der Wald ein so wichtiges Element unserer natürlichen Lebensgrundlagen, dass er bestimmten unabdingbaren Anforderungen des Naturschutzes flächendeckend entsprechen muss. Dies kann im Einzelfall zu Konflikten führen, die im Dialog mit dem Naturschutz zu lösen sind. Eine Konkurrenz naturnaher Waldwirtschaft durch Holzimporte aus naturzerstörender Forstwirtschft muss durch staatliche Mittel unterbunden werden. Der Waldbesitzer ist für seine der Allgemeinheit mit seinem Wald zur Verfügung gestellten Dienstleistungen angemessen zu entschädigen. Er muss für naturnahe Wälder mindestens soviel bekommen wie Landwirte für die Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Ziel des Naturschutzes ist letztlich der ganzheitliche Schutz der Natur. Dazu gehört eine Waldbewirtschaftung, welche die Natur schützt: Abkehr vom bisherigen Leitbild des schlagweisen Altersklassenwaldes hin zu Dauerwaldformen, die einzelstammweise nach dem Plenterprinzip genutzt werden, und Förderung reifer Wälder einschliesslich deren Zerfallsphasen. Derart naturnahe Wälder sind gekennzeichnet durch Strukturreichtum und Vielfalt, in ihnen ist auch der Ablauf natürlicher dynamischer Vorgänge gesichert. Sie gewährleisten am besten die Erfüllung aller Sozialfunktionen des Waldes. In der bisherigen Forstwirtschaft wurde dagegen zwar das Ziel der Produktionssteigerung erreicht, aber erkauft um den Preis der nachlassenden Produktionssicherheit, der teilweise vorhandenen Naturferne und der Wirtschaftlichkeit. Die Forderungen des Naturschutzes an die Forstwirtschaft lauten entsprechend: - Sicherung der Funktionen des Waldes durch Umbau vom schlagweise genutztem Altersklassenwald in Dauerwaldformen, welche einzelstammweise nach dem Plenterprinzip genutzt werden. - Sicherung bzw. Schaffung der standortsspezifischen Waldökosysteme durch standortsheimische Baumarten- und rassen und deren Mischung bzw. Förderung möglichst reifer Wälder einschliesslich deren Zerfallsphasen. - Sicherung der Dynamik des Ökosystems Wald, Sicherung seltener und gefährdeter Waldtypen und von typischen Kleinstrukturen. Dazu ist die Ausweisung von Prozesschutzwäldern mit einer Mindestfläche von 100ha in den jeweiligen forstlichen Wuchsgebieten erforderlich. - Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Bioziden und Düngung. - Verbot von Kahlschlägen, Kriterium der Ernte ist die Produktreife des Baumes; Naturnähe ist neben der Vielfalt und der Seltenheit und Gefährdung das massgebliche Kriterium für die Waldbehandlung. - Verringerung der Schalenwildbestände auf die Tragbarkeit der Waldvegetation. Alle standortheimischen Baumarten und die dazugehörige Waldvegetation müssen ohne besondere Schutzmassnahmen wachsen können. Grundlage der Abschlussplanung muss der Zustand der Waldvegetation sein. Für die Waldbehandlung bedeutet das Ziel des flächenhaften Naturschutzes, die Prinzipien der naturverträglichen Waldwirtschaft auf der ganzen Wirtschaftsfläche anzuwenden. Für den Technikeinsatz bedeutet naturschutzgerechte Waldwirtschaft, dass Masstab nicht allein die Kosten sein dürfen, sondern in hohem Masse auch die Pfleglichkeit beachtet werden muss. Eine massvolle Fahrwegerschliessung ist zulässig, Neubauten müssen unter Naturschutzgesichtspunkten geprüft werden, in den ebenfalls aus Naturschutzsicht zu fordernden Naturwaldreservaten ist ein Rückbau vorzusehen. Maschinen müssen "waldgerecht" sein, nicht etwa der Wald..