Standardsignatur
Titel
Die Gefahrenkarte der Schweiz 1 : 100 000 : Naturraum-Analysen zum Zwecke der Katastrophenvorbeugung in Schutzwasserbau und Raumordnung : INTERPRAEVENT
Verfasser
Erscheinungsjahr
1980
Seiten
S. 147-154
Illustrationen
2 Lit. Ang.
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200077672
Quelle
Abstract
Die Schweiz als Gebirgsland mit einer Vielzahl von Naturgefahren, die in der Raumordnung berücksichtigt werden müssen, zu kämpfen. Am 17. März 1972 wurde der Bundesbeschluß über dringliche Maßnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung (BMR) erlassen. Innert Jahresfrist mußten die Kantone provisorische Schutzgebiete (darunter auch die Gebiete, deren Gefährdung durch Naturgewalten bekannt ist) bezeichnen. Damit in Zukunft die Gebiete, die durch Naturgefahren bedroht sind, in der Raumplanung und Besiedlungsordnung besser berücksichtigt werden, sollte eine gesamtschweizerische Gefahrenkarte aufgrund der kantonalen Angaben erstellt werden. Vielerorts fehlten die nötigen Detailunterlagen für eine genaue Abgrenzung der gefährdeten Zonen. Die Karte mußte deshalb nach einer eigenen Methode gemacht werden. Überall wo Unterlagen fehlten, mußten die Lücken vom kantonalen Forstdienst und anderen Fachstellen gutachtlich geschlossen werden. Die Bezeichnung von Gefahrenzonen stellt keinen Planungsakt dar, sondern hält Naturgegebenheiten als Grundlage für die Nutzungsordnung fest. Die daraus folgenden Einschränkungen in der Bodennutzung sind trotzdem Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Die Karte wurde im Winter 1975/76 fertiggestellt. Seither haben die Erfahrungen gezeigt, daß die angegebenen sicheren Gebiete nicht pessimistisch sondern recht optimistisch bezeichnet worden sind. Die jüngsten Hochwasser- und Lawinenereignisse haben das angegebene gefährdete Gebiet weitgehend "beansprucht". In einzelnen Fällen werden bereits millionenschwere Verbauungsprojekte in Gebieten ausgearbeitet, die noch vor wenigen Jahren als ungefährlich gegolten haben.