Den Landesforstverwaltungen obliegt die Erfuellung einer komplexen Aufgabenstellung, welche die Bewirtschaftung des Staatsforstbesitzes (Holzproduktion und Infrastrukturleistungen), Forsthoheits- und allgemeine Verwaltungsaufgaben, Dienstleistungen im Privat- und Koerperschaftswald umfasst. Die an den vermeintlich unbefriedigenden Wirtschaftsergebnissen geuebte Kritik ist in ihrem Kern unberechtigt, weil sie von der falschen Vorstellung ausgeht, dass der Erfolg der Landesforstverwaltung mit den Gewinn- und Rentabilitaetsmasstaeben kaufmaennischer Unternehmungen gemessen werden koennte. Tatsaechlich sind die Landesforstverwaltungen nicht den kaufmaennischen Unternehmungen im oeffentlichen Eigentum, sondern den oeffentlichen Betrieben und Haushalten zuzuordnen, fuer welche das bedarfswirtschaftlich orientierte Ziel der Gemeinnuetzigkeit besteht. Leitmaxime der Aufgabenerfuellung ist daher das Streben nach hoechster Wirtschaftlichkeit in allen einzelnen Aufgabenbereichen. Die Masstaebe der Erfolgswuerdigung sind den Aufgaben entsprechend zahlreich und bedeuten im einzelnen Zielerreichungsgrade der gestellten Aufgaben. Die Erfolge auf den verschiedenen Aufgabengebieten muessen nebeneinander gestellt jeweils fuer sich geprueft werden und koennen nicht in einer einzigen Resultante (wie etwa dem kaufmaennischen Gewinn) vereint werden. Die bisherige Form der Darstellung der Wirtschaftsergebnisse ist zu eng an die kaufmaennische Erfolgsrechnung angelehnt, um Auskunft ueber gemeinwirtschaftliche Erfolge geben zu koennen. Fuer oeffentliche Betriebe wie die Landesforstverwaltungen besteht die Notwendigkeit der Entwicklung einer ihrer gesellschaftsbezogenen Aufgabenstellung entsprechenden Rechnungslegung. Die derzeit als betriebsfremd ausgeschiedenen Bereiche sollten einer ebenso eingehenden Darstellung und Wirtschaftlichkeitskontrolle unterzogen werden, wie dies mit grossem Nutzen fuer den Bereich des Forstbetriebes im engeren Sinne bereits geschieht.