- Standardsignatur13200
- TitelDefinitionen betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe des Rechnungswesens
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1995
- SeitenS. 275-307
- Illustrationen24 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200077522
- Quelle
- AbstractDie Begriffe Ausgaben, Aufwand, Kosten, Leistung, Ertrag (Erloes) und Einnahmen kennzeichnen die betriebliche Wertbewegung in verschiedenen Stadien. - Die Definitionen dieser Begriffe sind nicht immer einheitlich. Es werden verschiedene Auffassungen aus der allgemeinen und der forstlichen Betriebswirtschaftslehre unter besonderer Bezugnahme auf die von der IUFRO festgelegte Terminologie erlaeutert und einander gegenuebergestellt. Einige Autoren sehen in Ausgaben und Einnahmen Begriffe der Kassenrechnung. Andere wollen diese Begriffe nur im Sinne von Beschaffung und Absatz verstanden wissen. Es erscheint empfehlenswert, zur Darstellung der rein kassenmaessigen Vorgaenge die Begriffe Auszahlung und Einzahlung zu verwenden und das Begriffspaar Ausgabe/Einnahme mit den betrieblichen Funktionen der Beschaffung und des Absatzes zu verbinden. Ausgaben und Einnahmen koennen auch, je nachdem ob sie sich auf den Erfolg auswirken oder nicht, in erfolgswirksame und erfolgsunwirksame Ausgaben bzw. Einnahmen unterschieden werden. Im kameralistischen Rechnungswesen werden die Begriffe Ausgaben und Einnahmen im Sinne der Kassenrechnung gebraucht, wobei unterschieden wird zwischen Soll- Ausgaben bzw. -Einnahmen, welche die zur Verausgabung bzw. Vereinnahmung angeordneten Betraege darstellen und Ist-Ausgaben bzw. -Einnahmen, welche die vollzogenen Zahlungsvorgaenge umfassen. Bei dem Begriffspaar Aufwand/Ertrag handelt es sich um periodenbezogene Begriffe, welche sich auf die gesamte Unternehmung beziehen. Die zeitlich oder sachlich mit der Produktion des Betriebes in der Rechnungsperiode nicht zusammenhaengenden Aufwendungen werden als neutraler Aufwand bezeichnet. Der verbleibende ueberwiegende Teil des Aufwandes, welcher zu Kosten wird, traegt die Bezeichnung Zweckaufwand oder kostengleicher Aufwand. In entsprechender Weise kann auch der Ertrag in den neutralen Ertrag und den Zweckertrag gegliedert werden. Die rechnerische Gegenueberstellung von Aufwand und Ertrag ergibt den Erfolg des Unternehmens. Dieses Unternehmungsergebnis kann in ein neutrales Ergebnis und ein Betriebsergebnis aufgespalten werden durch die entsprechende Gegenueberstellung der neutralen bzw. betrieblichen Aufwendungen und Ertraege. Bei der Bewertung des Aufwands wird in der Regel an die entsprechenden Ausgaben angeknuepft. Die Bewertung des Ertrages richtet sich nach dem Wert der damit verbundenen Einnahme. Ein Ertrag gilt noch nicht bei der Beendigung der Fertigung, sondern erst bei der Lieferung an den Abnehmer als realisiert. In der Praxis des Rechnungswesens werden haeufig an Stelle einer Aufwandkuerzung zu den Ertraegen auch die zu aktivierenden innerbetrieblichen Leistungen (selbsterstellte Anlagen) gerechnet. Dieses Vorgehen beeinflusst zwar nicht das Ergebnis, fuehrt aber zu einer Verfaelschung von Aufwand und Ertrag im Sinne der begrifflichen Abgrenzung. Kosten und Leistung sind auf den speziellen Rechnungszweck orientierte Begriffe, die sich ausschliesslich auf die betriebliche Produktion beziehen. Die Kostenbewertung richtet sich nach betriebsinternen Gesichtspunkten. Es kann zwischen objektiven und subjektiven Kostenauffassungen unterschieden werden. Die Kosten lassen sich in die aus dem Zweckaufwand hergeleiteten Kosten und die Zusatzkosten gliedern. In gleicher Weise untergliedert sich auch die Leistung in den sachlich dem Zweckertrag entsprechenden Teil und in die Zusatzleistung, welche insbesondere die innerbetrieblichen Leistungen umfasst. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Begriffen des Rechnungswesens und den Verbindungen dieser Begriffe zu den betrieblichen Funktionen werden in einigen graphischen Darstellungen veranschaulicht.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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