- Standardsignatur8630
- TitelDer Konflikt zwischen Klettersport und Naturschutz am Beispiel der Habitatansprüche des Uhus (Bubo bubo)
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 1-7
- Illustrationen8 Abb., 24 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200076651
- Quelle
- AbstractEin nur auf Felsen mit Uhubruten und nur auf die Brutzeit beschränkter Verzicht des Klettersports ist in Uhulebensräumen keine Alternative zu einem generellen Klettersport. Dies ergibt sich aus den mit einer Telemetriestudie und langjährigem Monitoring belegten Habitatansprüchen und Aktivitätsphasen des Uhus im Jahresverlauf. Danach kann die Bedeutung von Felsen nicht auf die Funktion des Brutplatzes verengt werden. Vielmehr erfüllen Felsen vielfältige und im Jahresverlauf verschiedene für die Aktivitätsphasen und den Reproduktionserfolg des Uhus bedeutende Funktionen. "Uhu-freie" Zeiträume existieren nicht. Klettersport kann deshalb zu allen Zeiten die Aktivitätsphasen des Uhus beinträchtigen und dessen Reproduktionserfolg herabsetzen. Ein generelles Kletterverbot sollte insbesondere in Naturschutzgebieten, die dem Schutz des Uhus dienen sollen, durchgesetzt werden. Im vorrangig oder auch zum Schutz des Uhus eingerichteten oder noch einzurichtenden EG-Vogelschutzgebieten sind an die Zulässigkeit des Klettersports besonders strenge Maßstäbe anzulegen.
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