- Standardsignatur13200
- TitelDie monetaere Bewertung von Umweltwirkungen der Zellstoffproduktion
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1992
- SeitenS. 97-123
- Illustrationen20 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200076442
- Quelle
- AbstractIn einem zweiten Teil der umweltoekonomischen Beurteilung wird auf die Verwertung des zusaetzlichen Industrieholzes abgestellt. Damit erweitert sich, zusaetzlich zu erste Teil der umweltoekonomischen Beurteilung, die Betrachtung um die Umweltauswirkungen der durch die Verwertung des Industrieholzes entstehenden Zwischen- und Endprodukte. Aus einer Vielzahl von moeglichen Verwertungsprozessen waehlen wir dazu den mengenmaessig bedeutendsten Verwertungsprozess fuer Industrieholz, die integrierte Zellstoff- und Papierherstellung, aus. Als konkreter Standort dieses Verwertungsprozesses dient ein bereits bestehendes Zellstoffwerk in Karlsruhe. Wie im ersten Teil der umweltoekonomischen Betrachtung dient zur Identifikation der Umweltauswirkungen die Theorie der externen Effekte. Zur monetaeren Bewertung der Umweltauswirkungen werden wieder nutzen-kosten-analytische Masstaebe angewandt. Sowohl fuer die Umweltauswirkung der SO2, NO2, CO - Emissionen als auch fuer die Umweltauswirkung der AOX-Gewaesserbelastung kann jedoch aufgrund naturwissenschaftlich ungesicherter Ursache-Wirkungs-Beziehungen keine eindeutige Quantifizierung vorgenommen werden. Unter den Bedingungen des in dieser Studie zugrundegelegten Verwertungsprozesses kann fuer die verbleibenden Umweltauswirkungen insgesamt nur ein geringer monetaerer Nachteil von 1.818,00 DM p.a. oder 0,02 DM pro Tonne erzeugtem Zellstoff festgestellt werden. Auch hier gilt, dass eine Verallgemeinerung des Ergebnisses nur dann moeglich ist, wenn die Bedingungen des Verwertungsprozesses weitgehend den hier getroffenen Annahmen entsprechen.
- Schlagwörter
- Klassifikation861.1 (Zellstofferzeugung und Holzschleiferei, Zellstoff und Holzschliff [Verfahren für die Bearbeitung von Holzabfällen können unter diesem Obertitel mit einem Kreuzverweis zu 839.83/.84 eingeordnet werden])
651.9 (Verschiedenes)
425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden))
116.91 (Wassergüte)
[430.1] (Bundesrepublik Deutschland, bis 1990)
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