- Standardsignatur13999
- TitelDie Umsetzung der Waldbiotopkartierung und die Offenlandkartierung (§ 24a NatSchG) auf der Ebene der Unteren Naturschutzbehörden : Waldbiotopkartierung
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 118-125
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200076418
- Quelle
- AbstractWer den Unteren Naturschutzbehörden ein Handwerkszeug wie die Biotopkartierung zur Verfügung stellt, sollte sich darüber im klaren sein, daß auf den Naturschutzbehörden nur im Ausnahmefall PflanzensoziologInnen arbeiten. Das bedeutet, daß eine Informationsgrundlage entweder so genau und ausführlich sein sollte, daß auch Laien richtige Schlüsse daraus ziehen können oder, daß die Definition für das besonders geschützte Biotop so einfach und klar ist, daß sie auch von ambitionierten Laien nachvollzogen werden kann. Wegen der hohen fachlichen Ansprüche des Biotopschutzgesetzes (pflanzensoziologische Zuordnung, Erkennen der Kenn- und Trennarten) tun sich aber viele der rein verwaltungstechnisch und -rechtlich ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer, insbesondere im Falle von über Kennarten definierten Biotoptypen wie z.B. Nasswiesen oder Magerrasen, Einstufungen vorzunehmen.
- Schlagwörter
- Klassifikation
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