- Standardsignatur10718
- TitelEntwicklung der Wildökologischen Raumplanung im Alpenraum
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2002
- SeitenS. 22-24
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200075529
- Quelle
- AbstractDie Wildökologische Raumplanung dient der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den berechtigten Nutzungsansprüchen der Gesellschaft, der Leistungsfähigkeit des Ökosystems Wald und den Lebensraumansprüchen der Wildtiere. Sie gliedert sich in die landesweite Basisplanung, die regionale Detailplaung und die internationale Maßnahmenabstimmung. Im Rahmen der Basisplanung werden - unabhängig von Eigentumsgrenzen und politischen Grenzen (Gemeinde, Bezirk) - die für ein integrales Habitat- und Wildtiermanagement erforderlichen Wildräume der betreffenden Wildarten ermittelt. Die Abgrenzung der Wildräume erfolgt aufgraund der Populationsgrenzen, die sich durch die spezifische Raumnutzung des Wildes ergeben. Innerhalb der Wildräume werden Wildbehandlungszonen (Kern-, Rand-, Freizonen) großräumig abgegrenzt. Kernzonen - das sind für die betreffende Wildart (noch) geeignete Biotope - dienen der langfristigen Biotopsicherung und der Arterhaltung bei landeskulturell tragbaren Wildschäden (verstärkte Rücksichtnahme auf die Lebensbedürfnisse erforderlich). In Randzonen wird die betreffende Wildart nur vorübergehend (nur in einzelnen Jahreszeiten) bzw. nur in geringer Dichte toleriert (Typ a: Verdünnungszone), oder sie dienen der Biotopvernetzung bei nur mehr kleinräumig vorkommenden Tierarten (Typ b: Ausbreitungszone). In den hinsichtlich Biotopcharakter ungeeigneten Freizonen wird die betreffende Wildart nicht geduldet. Das integrale Management ist auf die Zonentypen abgestimmt. Dabei sind neben den jagdlichen Maßnahmen auch Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, die Lenkung von Freizeitaktivitäten und Tourismus, die Verkehrsplanung und Landschaftsverbauung sowie Belange des Naturschutzes entsprechend zu berücksichtigen. Die regionale Detailplanung umfasst u.a. die Ausweisung von Hatbitatschutzgebieten mit Wegegebot für Touristen in wichtigen Einstands- und/oder Ästungsgebieten des Wildes sowie die Festlegung von Schwerpunktbejagungsgebieten für das Wild in Bereichen starker Wildschadenskonzentrationen. Insgesamt sollen durch eine ökologisch begründete räumliche und zeitliche Prioritätensetzung hinsichtlich der Landschaftsnutzung bzw. Nutzungseinschränkung Schäden sowohl an Wald als auch an standortgemäßen Wildpopulationen verhindert werden.
- Schlagwörter
- Klassifikation156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907])
156.5 (Wildschaden und Wildschadenverhütung [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 451.2/.4])
[234.3] (Alpen)
[436] (Österreich)
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