- Standardsignatur8630
- TitelAktueller Stand und Perspektiven der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2002
- SeitenS. 2-9
- Illustrationen23 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200073807
- Quelle
- AbstractAls erste umfassende Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum Lebensraum- und Artenschutz wurde im Jahr 1992 die "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" (92/43/EWG) erlassen. Ein Kernpunkt der Richtlinie ist die Meldung von Schutzgebieten für Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen I und II der Richtlinie genannt werden. Zusammen mit dem Vogelschutzgebieten der bereits 1979 erlassenen "Vogelschutzrichtlinie" soll das europäische Netzwerk "Natura 2000" geschaffen werden. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie geschieht in Deutschland mit erheblicher Verzögerung, weswegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer in Deutschland Gebietsmeldungen an die EU übersandt, die aus ihrer Sicht abschließend sind. Die gemeinschaftlichen Bewertungstreffen der EU werden Aufschluss darüber geben, ob die FFH-Meldungen Deutschlands ausreichen. Die Meldung von Vogelschutzgebieten wird im Falle Deutschlands als defizitär angesehen. Auch wenn das Verfahren der Gebietsmeldung beider Richtlinien noch nicht abgeschlossen ist, gilt es, über weitere Aufgaben nachzudenken, die in den Richtlinien verankert sind und in Zukunft vermehrt an Bedeutung gewinnen werden. Zu nennen sind insbesondere die Erstellung von Managementplänen, das Gebietsmonitoring und die Berichtspflichten. Mit den anfangs notwendigen Status-quo-Erfassungen in FFH-Gebieten wurde in den Bundesländern bereits begonnen. Auch wenn durch die Einführung von Natura 2000 neue Kosten auf die EU-Mitgliedstaaten zukommen, eröffnen sich durch sie ebenfalls eine Reihe neuer Finanzierungsmöglichkeiten seitens der EU.
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