Am 17. Mai 1992 haben Volk und Staende dem neuen Gewaesserschutzgesetz vom 24. Januar 1991 zugestimmt. Der Bund regelt darin unter anderem die Sicherstellung angemessener Restwassermengen. Dabei werden die Mindestrestwassermengen in einer ersten Stufe mit Hilfe der Abflussmenge Q347 festgelegt. Die Landeshydrologie und -geologie (LHG) hat im Auftrag der Abt. Gewaesserschutz und Fischerei des Bundesamtes fuer Umwelt, Wald und Landschaft Empfehlungen zur Bestimmung der Abflussmenge Q347 ausgearbeitet und kuerzlich veroeffentlicht. Die Publikation fasst die Resultate der Studien in Form einer Arbeitsanleitung zur Bestimmung und Abschaetzung der Abflussmenge Q347 zusammen.