- Standardsignatur4354
- TitelAuswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 auf die Besteuerung forstlicher Einkommen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 762-767
- Illustrationen16 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200072955
- Quelle
- AbstractDas Steuerentlastungsgesetz (StEnlG) hat im Hinblick auf die Besteuerung forstlicher Einkünfte zwei entgegengesetzte Effekte: 1. Eine Entlastung ergibt sich insbesondere durch die Absenkung des Einkommensteuertarif nach § 32a EStG; 2. eine steuerliche Mehrbelastung entsteht hauptsächlich durch die Neufassung der sich auch auf den § 34 EstG (außerordentliche Einkünfte) auswirkenden § 34b EstG (außerordentliche Einkünfte aus Forstwirtschaft), in Verbindung mit der Reduzierung bzw. Abschaffung von steuerlichen Frei- und Ermäßigungsbeträgen gem. § 13 Abs. 3 und 34e EstG. Ob sich insgesamt eine steuerliche Be- oder Entlasung ergibt, hängt in erster Linie von dem Verhältnis begünstigter zu nicht begünstigten ab. Je mehr begünstigte Einkünfte im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, desto mehr wirkt sich die belastende Wirkung durch die Streichung oder Verringerung der Begünstigungen aus. Je mehr unbegünstigte Einkünfte aus Forstwirtschaft oder anderen Einkunftsarten vorhanden sind, desto eher überwiegt der Entlastungseffekt durch den verminderten Einkommensteuertarif. Für das untersuchte Betriebskollektiv ergab sich bei ausschließlicher Betrachtung forstlicher Einkünfte insgesamt eine um 10 % erhöhte Einkommensteuerschuld. Mithin entsteht - trotz der Entlastungswirkung des Steuertarifs - eine nennenswerte Nettobelastung, die für das forstbetriebliche Verhalten nicht ohne Folgen bleiben wird.
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