- Standardsignatur8032
- TitelÜber die Wirksamkeit des Wahlabschusses nach Geweihmerkmalen bei Rothirschen
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1992
- SeitenS. 195-201
- Illustrationen4 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200071175
- Quelle
- AbstractAn Abwurfstangen und Geweihen markierte Hirsche mit verbürgtem Alter wurden die Zusammenhänge ermittelt, sie sich zwischen Geweihqualitäten in unterschiedlichen Altersklassen ergeben. Bei den Schmalspiessern zeigte ein Wahlabschuss nach Spiesslängen keine erwähnenswerte Wirkung. Eine Ausnahme machten nur Jährlinge mit maximalen Spiesshängen, die im Erntealter über dem Durchschnitt liegende Geweihgewichte erreichten. Auch bei zweijährigen Hirschen konnte beim Wahlabschuss kein nennenswerter Erfolg nach den üblichen Abschussmerkmalen, Endenzahl und Stangenlänge, erzielt werden, lediglich die Geweihmasse zeigte eine gewisse Bindung zum Geweihgewicht im Reifealter. Erst vom dritten Jahr an waren befriedigende Zusammenhänge der Geweihmerkmale in den einzelnen Altersstufen bis ins Erntealter festzustellen. Ein Wahlabschuss nach Stangenlänge und Endenzahl brachte jedoch deutlich geringere Wirkung als ein solcher nach Geweihmasse. Bei sieben- und achtjährigen Hirschen erfolgte noch eine gewisse Umsetzung der Geweihqualitäten, die ebenfalls bei der Geweihmasse am wenigsten in Erscheinung trat. Auch bei den reifen Hirschen traten noch Qualitätsveränderungen auf. Beim Abschuss des männlichen Wildes könnten etwa 15% in Form eines wirksamen Wahlabschusses nach Geweihmerkmalen durchgeführt werden, wenn ein artengerechter Altersaufbau und eine entsprechende Abschussgliederung vorausgesetzt werden. Bis zum Reifealter, in dem die Hirsche vorwiegend den Beschlag der Tiere vornehmen, bringt das einen befriedigenden Sortierungseffekt, der die Erfolge des Wahlabschusses beim Rotwild erklären dürfte.
- Schlagwörter
- Klassifikation156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907])
156.42 (Geweihe. Gehörne. Felle usw.)
149.6 (Rüsseltiere. Elefanten. Schliefer. Meerschweinchen. Röhrenzähner. Erdferkel)
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