- Standardsignatur14113
- TitelNatur und Landschaft
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1998
- SeitenS. 426-460
- Illustrationen15 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200069749
- Quelle
- AbstractTiefgreifende Veränderungen der Natur und damit auch die zunehmende Bedrohung des menschlichen Lebens selbst sind unübersehbar geworden. Gerade aus dem Gesichtspunkt der Begrenztheit natürlicher Ressourcen wird die zunehmende Bedeutung von Natur- und Landschaftsschutz deutlich, wobei die Wichtigkeit der Erneuerbarkeit bzw. Reproduktionsfähigkeit des "Gesamtökosystems Erde" im Vordergrund steht. Besonderes Gewicht haben hier auch internationale Verpflichtungen, insbesondere die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union, da Naturschutz ein Landesgrenzen überschreitendes Anliegen sein muß. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie beispielsweise der IUCN ("The World Conservation Union"), die Standards und Kategorien vorgeben, wichtig. Der Bereich der "Nationalparkförderung" stellt einen Schwerpunkt nicht nur in finanzieller Hinsicht dar, wobei neben Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch eine Reihe von fachlichen Prinzipien zur Anwendung kommen. Öffentlichkeitsarbeit sollte nach einheitlichen Kriterien erfolgen, um eine maximale Wirkung durch die eingesetzten Mittel zu erzielen. Ebenso dürfen Erhebungen wissenschaftlicher Grundlagen in Form von Langzeitprogrammen und Dauerbeobachtung nicht als Selbstzweck erfolgen, sondern sollten eine Beurteilungsgrundlage für eine nationalparkgerechte Entwicklung ergeben. Neben der Nationalparkförderung bilden Artenschutzprogramme einen weiteren Schwerpunkt im Bereich "Naturschutz". Hier steht die Erhaltung bedrohter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund, z.B. durch Aufbau der Datenbank für bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten ("VUB"), die u.a. als Grundlage für die Erstellung der "Roten Listen" einerseits und für Maßnahmen zur Erhaltung wieder einwandernder Arten andererseits dient. Die Erstellung und Fortführung der "Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten" bildet auf nationaler Ebene einen wesentliche Schwerpunkt im Bereich "Naturschutz". Natürlich stellt das Erstellen solcher Listen selbst noch lange keinen Schutz bedrohter Arten dar, dennoch dienen diese Listen als wesentliche Grundlage für die Arbeit zahlreicher öffentlicher Stellen und Gutachter. Sie sollen eine gewisse Sensibilität um die Vorgänge in der Natur wecken sowie die Darstellung von Trends und Entwicklungen ermöglichen. Weitere Schwerpunkte ergeben sich aufgrund internationaler Konventionen (wie Berner-, Biodiversitäts-, Alpen-, oder Ramsar-Konvention) sowie insbesondere der naturschutzrelevanten EU-Richtlinien (Vogelschutz-, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Beispielsweise konnten nach der sogenannten "Ramsar-Konvention", der Österreich im Jahre 1982 beigetreten ist, mit Stand Mai 1997 neun Gebiete als international bedeutend ausgewiesen werden, womit eine Fläche von insgesamt 102.772 Hektar als Lebensraum geschützt und vor weiteren Nutzungseingriffen bewahrt werden konnte. Naturschutz ist eine wesentliche Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die dafür notwendige Akzeptanz und Toleranz der oftmals unterschiedlichen Interessenträger ist deshalb besonders wichtig. Das Bewußtsein für die Notwendigkeit von Natur- und Landschaftsschutz und die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen deshalb gut und verständlich begründet werden. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene ist deshalb notwendig. Die innerstaatliche Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie bspw. der "Ramsar-Konvention" setzt auf Basis der Kompetenzverteilung die Zusammenarbeit von Bund und Ländern voraus, die sich aber nicht nur auf den finanziellen Aspekt beschränken darf. Viele der im Naturschutz bestehenden Probleme sind keineswegs neu, sondern durchaus bekannt, so daß sich der vorliegende Bericht auf eine demonstrative Aufzählung beschränkt.
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