- Standardsignatur5187
- TitelDie kurzfristigen Präventionsmassnahmen Sperrung und Evakuation
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2001
- SeitenS. 34-39
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200069133
- Quelle
- AbstractFührungsorgane nehmen mit angepassen lokalen Massnahmen den Schutz von Menschen und Sachwerten von Naturgefahren wahr und mildern mit den Hilfsmitteln der Notfallplanung und der Ereignisbewältigung die Folgen von Naturereignissen. Das spezielle im Umgang mit den verschiedenen Naturgefahren ist, dass präventiv bei gewissen Prozessen (Lawinen, Hochwasser, Fels- und Bergstürze) sehr viel Schaden verhindert werden kann. Zu diesen präventiven Notfallmassnahmen gehören auch die Mittel der Evakuation und Sperrung. Die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen sind die Informationen der Warndienste, die Gefahrenkarte, der Ereigniskataster und die Kenntnisse der lokalen Fachleute. Zentral ist eine gute Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Ausführungsorganen (Feuerwehr, Polizei, etc.). Massnahmen für schwierig zu evakuierende Objekte in den gefährdeten Bereichen sind entsprechend vorzubereiten. Ein geordneter Vollzug mit gut vorbereiteten und klar sichtbaren Abläufen sowie einer kompetenten Führung tragen in kritischen Siutationen wesentlich zur Beruhigung und Sicherheit der Betroffenen bei. Eine saubere Protokollierung und Dokumentation zuhanden der akten ermöglicht eine Erfolgskontrolle und erlaubt jederzeit aussagekrätige Zwischenbilanzen. Alle Betroffenen sind laufend und regelmässig zu informieren. Insbesondere für Personen, die durch das Ereignis örtlich von einander getrennt werden, ist die Information von grosser Bedeutung. Die aktuelle Gefährdungssituation muss objektiv geschildert werden und Hinweise zum angepassten Verhalten beinhalten. Allenfalls speziell zu betreuen sind die Gäste.
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