- Standardsignatur14217
- TitelPflanzungen von Gehölzen und "Begrünung" : Ausgleich oder Eingriff in Natur und Landschaft
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 299-308
- Illustrationen50 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200068862
- Quelle
- AbstractBei größeren Projekten schreibt das UVP-Gesetz eine Vermeidung von Schäden an Umwelt und Natur vor. Ist diese nicht möglich, ist für Ausgleich oder Ersatz zu sorgen. In der Realität bedeutet das oftmals die Pflanzung von Gehölzen. Dadurch soll die naturschutzfachliche Wertigkeit der Ausgleichsfläche erhöht werden. Die Realität wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die meisten Pflanzungen orientierten sich nicht an den landschaftstypischen Hecken, Waldrändern oder Wäldern. In vielen Fällen werden unspezifische oder gar willkürliche Artenzusammensetzungen bis hin zu Zierpflanzungen kreiert. Die genetische Diversität der heimischen Flora, insbesondere der Rosengewächse, wird durch die massenhafte Auspflanzung von Baumschulware unbekannter Herkunft und aus oftmals ausländischen Samen gefährdet. Ein wirksamer Ausgleich oder Ersatz kann hierdurch nicht geleistet werden. Vielmehr tragen derartige Maßnahmen zu einer weiteren Naturzerstörung bei. Eine Lösung ist die künftige Pflanzung landschaftstypischer Arten, die aus autochthonen Saatgut angezogen wurden. Dieses gilt insbesondere für Pflanzungen im Rahmen des Verkehrswegebaus, der Flurneuordnung und der "Eingrünung" von Gewerbegebieten.
- Schlagwörter
- Klassifikation265 (Waldstreifen längs Straßen, Bahnen, Kanälen usw.; Bäume in Hecken (siehe auch 274); Alleebäume)
232.411.1 (Beschaffung des Pflanzgutes: Pflanzenbezug und -handel (einschl. Pflanzgutanerkennung und gesetzliche Bestimmungen))
181.1 (Natürliche Verbreitung)
176.1 (Dicotyledoneae [Siehe Anhang D])
[430] (Deutschland, 1990-)
Hierarchie-Browser