- Standardsignatur4699
- TitelPflanzenstärkungsmittel - Erfahrungen bei der Umsetzung des novellierten Pflanzenschutzgesetzes
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 241-243
- Illustrationen3 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200068790
- Quelle
- AbstractMit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Novelle des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 änderten sich die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln grundlegend. Aus dem Anmeldeverfahren wurde ein Antragsverfahren zur Aufnahme in eine öffentlich zu führenden Liste über Pflanzenstärkungsmittel. Der Antragsteller erklärt mit dem Antrag, dass sein Mittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, hat. Im Zeitraum von 21 Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden 102 Anträge gestellt. 41 Mittel konnten in die Liste über Pflanzenstärkungsmittel aufgenommen werden. Fragen der Zuordnung sowie die Sicherstellung des Anwender- und Verbraucherschutzes erwiesen sich bisher im Antragsverfahren zur Aufnahme in die Liste über Pflanzenstärkungsmittel als am problematischsten.
- Schlagwörter
- Klassifikation414.1 (Schutzmittel (gegliedert nach ihrer Wirkungsweise))
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