Die Vergleichbarkeit der Resultate des zweiten mit dem ersten LFI kann nur gewahrt werden, wenn für beide Inventuren dieselben Merkmalsableitungen und Modelle angewandt werden und alle Fehler bereinigt sind. Für die Auswertung von Veränderungen ist es wichtig zu wissen, welche Netze dazu verwendet wurden. So kann zum Beispiel die Waldflächenveränderung, gestützt auf die Luftbildinterpretation, auf dem 1,0-km-Netz ausgewiesen werden. Veränderungen im Wald sind jedoch nur im 1,4-km-Netz, auf sogenannt verbundenen, zu beiden Aufnahmezeitpunkten als Wald aufgenommenen Probeflächen, festgestellt worden. Der neue Zustand wird dagegen aus allen Waldprobeflächen des 1,4-km-Netzes berechnet. Dieses Netz umfasst alle verbundenen Probeflächen, aber auch die eingewachsenen, zu Wald gewordenen Probeflächen. Für gewisse Fragen zur Veränderung ist es richtig, die Zustände zu beiden Inventurzeitpunkten für die jeweilige Waldfläche zu vergleichen. Für die Berechnung von jährlichen Veränderungen wurde ein Inventurintervall von 10,1 Jahren ermittelt. Die Tabellen, Grafiken und Karten sind weitgehend standardisiert und selbstredend, bedürfen aber zum richtigen Verständnis einiger generellen Erläuterungen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Darstellung des Schätzfehlers, das Mass für die Aussagekraft der Ergebnisse. Mit dem LFI sollen forstpolitische Grundlagen auf Landesebene geliefert werden. Zur Interpretation und zum Verständnis der gesamtschweizerischen Informationen werden die Inventurergebnisse häufig nach den Produktionsregionen Jura, Mittelland, Voralpen, Alpen und Alpensüdseite gegliedert. Für spezielle Fragen werden gelegentlich auch die 14 Wirtschaftsregionen oder in einer vertikalen Gliederung die Hoch- und Tieflagen betrachtet. Im Kapitel 15 sind auch einige Ergebnisse nach Kantonen dargestellt. Die kombinierte Inventur mit Erhebungen im Luftbild und im Gelände, aber auch Spezialinventuren wie die Waldrandbeschreibung führen zu verschiedenen Informationsebenen, den sogenannten Auswertungseinheiten. So bezieht sich beispielsweise die Zuwachsschätzung im LFI nur auf den zugänglichen Wald ohne Gebüschwald, das heisst auf 92,4% der Gesamtwaldfläche.