- Standardsignatur2754
- TitelNeuer Wald für neue Stadt : Begründung und Entwicklung der Forsten von Australiens Hauptstadt
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 166-172
- Illustrationen15 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200067365
- Quelle
- AbstractNach Gründung des Commonwealth of Australia zum 1.1.1901 wurde im Jahre 1909 der neue Sitz der Bundeshauptstadt Canberra festgelegt. Danach wurde sie von 1913 bis 1927 (dem Jahr des Umzuges der Regierung nach Canberra) nach der Plänen von W. Burley-Griffin erbaut. Gleichzeitig begann 1913 unter dem ersten Stadtförster T.C.G. Weston, in verstärktem Maße ab 1926, der Aufbau eines Kiefernplantagenwaldes. Hierbei wuren auf devastiertem ehemaligen Weideland und in zerstörtem Buschwald innerhalb des "Australian Capital Territory" (ACT) rund um Canberra Pinus radiata-Bestände begründet. Von der 235,842 ha großen ACT-Fläche gehört etwa die Hälfte zum Namagdi-Nationalpark, der die Eukalyptusnaturwälder in der Bergregion schützt. Der heute 16.000 ha große Kiefernplantagenwald dient im Gegensatz zu den meisten Plantagenwälder vielfältigen Aufgaben. Neben den Nutzfunktionen, vor allem die Holzproduktion und dem Geldertrag, erfüllt er zahlreiche Schutz- und Erholungsfunktionen sowie Sonderfunktionen (z.B. Förderung des Landschaftsbildes, Erhaltung vorhandener Laubholzreste als Wildhabitat, Anlage und Unterhaltung von Arboreten und wissenschaftlichen Versuchsflächen, Sicherung und Pflege von Kultur- und Naturdenkmalen). Eingehend werden Begründung, Pflege und Ernte der Kiefernbestände beschrieben und Schwierigkeiten bei der Abstimmung der unterschiedlichen Anforderungen an den Wald dargestellt.
- Schlagwörter
- Klassifikation916 (Mehrzwecklandnutzung)
238 (Baumanlagen, die eine besondere Behandlung erfordern (z.B. Pappelpflanzungen, Wurzelholz von Erica arborea usw.). Biomasse. [Einschl. plantagenmässiger Anbau und Schnellwuchsbetrieb sowie Angaben über dafür geeignete Baumarten. (Nur für allgemeine Darstellungen über diesen Sachverhalt. Einzelmassnahmen sind jedoch in erster Linie mit den ihnen entsprechenden Nummern zu klassifizieren, z.B. bei Astung mit 245.1)].)
174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D])
[944] (New South Wales)
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