- Standardsignatur7126
- TitelPCB/PCT-Abfallverordnung und Altholzverordnung : Zwei neue Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 341-343
- Illustrationen2 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200067156
- Quelle
- AbstractDie Gefahrstoffverordnung verbietet die Herstellung und Verwendung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle; entsprechend ist das Inverkehrbringen dieser Stoffe nach der Chemikalienverbotsverordnung verboten. Allerdings werden noch PCB sowie PCB-haltige Zubereitung in Altgeräten verwendet. Kernpunkt der neuen PCB/PCT-Abfallverordnung ist die unverzügliche Beseitigung dieser Altbestände, womit das politische Ziel erreicht werden soll, diese Stoffe schnellstmöglich aus dem Ökokreislauf zu beseitigen. Dies kommt einer generellen Ächtung dieser Stoffe gleich. In gleicher Weise werden einige halogenierte Monomethyldiphenylmethane behandelt. Mit der Altholzverordnung, die im Entwurf vorliegt, soll der rechtliche Rahmen für eine ordnungsgemäße stoffliche und energetische Verwertung von Altholz geschaffen werden. Der Artikel gibt einen Überblick über die Anforderungen und praktischen Konsequenzen, die sich aus den genannten Verordnungen ergeben.
- Schlagwörter
- Klassifikation425.1 (Gase und Schwebestoffe (Rauchschäden))
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