Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Rechtsetzungsverfahren innerhalb der EG kompliziert und schwer verständlich sind. In ihren Differenzierungen sind sie sicherlich undurchsichtiger als nationale Gesetzgebungsverfahren. Dies ist zweifellos auch auf den multinationalen Charakter der Europäischen Union zurückzuführen, so daß sich auch in diesem Bereich die kulturelle Vielfalt, nationale Traditionen und Gepflogenheiten wiederfinden und "unter einen gemeinsamen Hut" gebracht werden müssen. EG-Institutionen und -Gesetzgebungen lassen sich in ihren Grundprinzipien folgendermaßen darstellen: - Die politischen Organe der EU sind ähnlich aufgebaut wie die des nationalen Bereichs, mit einem Parlament, einer Regierung (der Kommission) und einem Gerichtshof. Ebenso wie die meisten Nationalstaaten (Deutscher Bundestag - Bundesrat, Britisches Unterhaus - Oberhaus, US-Kongreß - Senat) hat auch die EU zwei Gesetzgebungsorgane, das Parlament und den Rat, wobei allerdings dem Rat die Letztentscheidungskompetenz und dem Parlament - im Vergleich mit parlamentarischen Demokratien - nur eine untergeordnete Rolle zukommt. - Die Rechtsinstrumente der EU-Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Entscheidungen, Empfehlungen - finden ihre Entsprechung (unter Vernachlässigung aller Unterschiede im einzelnen) bei Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Technischen Regeln im nationalen Bereich. - Die unterschiedlichen Arten von Richtlinien - Ratsrichtlinien und Kommissionsrichtlinien - kann man am ehesten mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und dem Erlaß von Verordnungen durch die Regierung unter Beteiligung des Bundesrates vergleichen. Außer Zweifel steht, daß die Einflüsse der EU in allen Bereichen des Lebens zunehmend größer werden. Die Nationalstaaten treten immer mehr Kompetenzen an EU-Institutionen ab, wofür die Einführung einer gemeinsamen Währung am 1. Januar 1999 als herausragendes Beispiel genannt werden kann. Auch das Arbeitsschutzrecht im allgemeinen sowie das Gefahrstoffrecht im speziellen werden in immer stärkerem Maße von der EU geprägt. Wenn im Laufe des nächsten Jahres die Diskussionen um die Neugestaltung der Umgangsvorschriften in der Gefahrstoffverordnung zum Zwecke der Umsetzung der Allgemeinen Gefahrstoffrichtlinie der EG stattfinden, so wird das Ergebnsi eine Gefahrstoffverordnung sein, die zu mehr als 90% in den Gremien und Organen der Gemeinschaft entstanden ist und nur noch in untergeordneten Bereichen von nationalen Eigenständigkeiten und Besonderheiten getragen sein wird.