- Standardsignatur4699
- TitelDas Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen des Verfahrens zur Entscheidungsfindung : 20. Mitteilung zur EU-Wirkstoffprüfung (Pflanzenschutzmittel)
- Verfasser
- Erscheinungsjahr2000
- SeitenS. 164-174
- Illustrationen48 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200064428
- Quelle
- AbstractMit der Bekanntmachung der Richtlinie des Rates 91/414/EWG vom 15. Juli 1991 wurde eine harmonisierte gesetzliche Grundlage zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) geschaffen. Es wurde ein zentrales System zur Entscheidungsfindung in der EG eingeführt, um die Akzeptabilität der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage der in Anhang II und III der Richtlinie festgelegten Datenanforderungen zu prüfen. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel können auf nationaler Ebene erteilt werden, unter der Voraussetzung, dass der Wirkstoff in einer "positiven Gemeinschaftsliste von Wirkstoffen" aufgenommen worden ist (Anhang I der Richtlinie), und dass die einheitlichen Grundsätze (als "uniform principles" in Anhang VI der Richtlinie bezeichnet) für die Bewertung der Akzeptabilität des Pflanzenschutzmittels verwendet werden. Entscheidungen über die Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I werden durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Ergebnisse der so genannten ECCO-Peer Review Meetings gefällt. In diesen "Meetings" werden die Wirkstoffe durch Experten der Mitgliedstaaten wissenschaftlich beraten. Diese Beratungen basieren auf "draft assessment reports" (Monographien), die durch einen berichterstattenden Mitgliedstaat auf der Grundlage des durch den/die Antragsteller eingereichten Dossiers für einen einzelnen Wirkstoff vorbereitet wurden. Bisher (1. März 2000) sind von der Kommission 16 Entscheidungen über eine Aufnahme in Anhang I oder eine Rücknahme des Wirkstoffs vom Markt gefällt worden, und 6 Wirkstoffe sind in Anhang I aufgenommen worden, während 76 Wirkstoffe durch das ECCO-Peer-Review-Programm bearbeitet worden sind. Diese Zahlen zeigen, dass die Prüf- und Bewertungsverfahren weiterhin verbessert werden müssen, um die Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I zu beschleunigen. Dennoch hat die EG schon einen bedeutenden Beitrag zur Harmonisierung der Prüfung von Wirkstoffen, und zur Arbeitsteilung auf globaler Ebene durch die Entwicklung von Richtlinien zur Erstellung von Dossiers und Monographien als Grundlage für entsprechende OECD-Richtlinien, die Entwicklung von CADDY (Computer Aided Dossier and Data Supply) und die Entwicklung des ECCO-Peer-Review-Programms geleistet, wobei die Prüfung der Wirkstoffe schon durch die erfolgreiche Arbeitsteilung zwischen den EG-Mitgliedstaaten erfolgt.
- Schlagwörter
- Klassifikation414.1 (Schutzmittel (gegliedert nach ihrer Wirkungsweise))
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