Bei zahlreichen Prozessen entsteht Ozon als unerwuenschtes Nebenprodukt, so z.B. bei bestimmten Schweissverfahren, bei der UV-Trocknung in Druckereien oder beim Gebrauch von Laserdruckern und Kopierern. Die Expositionssituation bei diesen Verfahren wird dargestellt, und es werden Empfehlungen zur Verringerung der Ozonexposition gegeben. Die Ozonentstehung bei technischen Prozessen unterliegt dem Gefahrstoffrecht; die Exposition der Beschaeftigten kann z.B. durch branchenspezifische Regelungen verringert oder vermieden werden. Dagegen gibt es derzeit keine Regelungen fuer die im Freien Beschaeftigten, die zu bestimmten Jahreszeiten hohen Ozonkonzentrationen in der Umwelt ausgesetzt sind. Ein "Ozongesetz" fuer den Arbeitsplatz wird es voraussichtlich nicht geben. Betroffen sind vor allem die Beschaeftigten des Baugewerbes, aber auch Gaertner, Waldarbeiter, Kraftfahrer u.a. Die Expositionssituation dieser Beschaeftigten gegenueber Ozon wird dargestellt und moegliche Schutzmassnahmen vorgeschlagen. Eine wirksame Verringerung der Ozonexposition ist durch eine Reihe organisatorischer Massnahmen moeglich. Auch bestimmte persoenliche Schutzmassnahmen ("Atemschutzhelm") sind denkbar. Dagegen sind technische Massnahmen fuer den Schutz der im Freien Beschaeftigten nur begrenzt geeignet. Die Arbeitgeber koennen sich an den amtlichen Ozonvorhersagen orientieren und mit Hilfe dieser Angaben die Exposition von Personen abschaetzen, die im Freien arbeiten. hilfestellungen fuer Umrechnungen von den amtlichen Werten zu den tatsaechlichen Expositionen sind durch berufsgenossenschaftliche Empfehlungen vorgesehen.