Unmittelbar westlich des Autobahndreiecks Filderen quert ein kleiner Waldtobelbach, der Tätenbach, den Autobahntunnel der zukünftigen Westumfahrung Zürich. Um den Bach über die zukünftige Tunnelzentrale führen zu können, muß er auf ca. 200 m seiner Fliessstrecke um max. rund 11 m angehoben werden. In der Evaluation eines geeigneten wasserbaulichen Konzeptes wurde schließlich an Stelle eines geeigneten wasserbaulichen Konzeptes wurde schliesslich an Stelle einer durchgehenden, konventionell-massiven Abtreppung eine Lösung mit einem rund 8 m hohen Wasserfall gewählt. Obwohl auf zwei Abschnitten trotzdem eine gewisse Abtreppung notwendig wird, können dadurch u.a. längere naturnahe Flachstreckenabschnitte ausgebildet werden. Wesentliche wasserbauliche Elemente des Bachprojektes sind eine Lehmabdichtung 1 m unter Bachsohle vor und über dem Tunnel sowie Sohlschwellen mit unterschiedlichen Abmessungen und Abständen, deren Kronen mit Findlingen besetzt werden. Die steilen Uferböschungen werden mit Findlingen und Lebendverbau befestigt. Aus wasserbauchlicher Sicht stellt sich der Flachstrecke die Frage der Aufladung und umgekehrt in den Steilstrecken jene der Erosion. Während der Erosion durch Sohl- und Uferschutz vorgebeugt wird, kann die Auflandung nicht grundsätzlich verhindert werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass auf Grund des feinkörnigen Geschiebes auch in der Flachstrecke eine ausreichende Transportkapazität vorhanden ist, damit sich dort ein Gleichgewichtgefälle im vorgesehenen Bereich einstellen wird. Wenngleich der Wasserfall hier ein geomorphologisch fremdes Element und eine gewässerökologische Barriere darstellt (Fische sind allerdings nicht betroffen), kann erwartet werden, dass auf Grund der geplanten möglichst natürlichen Bach- und Ufergestaltung gegenüber dem Ist-Zustand ebenfalls vielfältige Lebensräume im Täntenbach entstehen. Aus gewässerökologischer Sicht sollte der neu gestaltete Bachabschnitt gegenüber dem heutigen Zustand längerfristig einen ebenbürtigen Wert aufweisen.
384.3 (Wildbachverbauung) 116.64 (Schutz durch forstliche Maßnahmen [hauptsächlich als Kreuzverweis zu 266 (Windschutzstreifen) und 233 (Aufforstung) zu verwenden]) 116.7 (Besondere Maßnahmen zur Regulierung und Instandhaltung von Wasserläufen) [494] (Schweiz)