- Standardsignatur13504
- TitelLohnunternehmer in der deutschen Forstwirtschaft - Ausgewaehlte Ergebnisse einer Studie : Teil 1. Besonderheiten forstwirtschaftlicher Lohnunternehmen, Teil 2 und Teil 3. Arbeitsbedingungen und Entwicklungstendenzen. Forstunternehmer in Deutschland
- Verfasser
- Erscheinungsjahr1995
- SeitenNr. 1, S. 10-17, Tl. 1, Nr. 2, S. 10-15, Tl. 2, Nr. 3, S. 18-21, Tl. 3
- Illustrationen30 Lit. Ang.
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200063790
- Quelle
- AbstractLohnunternehmer in der deutschen Forstwirtschaft waren "Feuerwehr" und "Lueckenbuesser" nach grossen Katastrophen. Bei der Windwurfaufarbeitung nach den Stuermen im Jahr 1990 haben Unternehmer dies erneut bewiesen. Als Holzruecker haben sie spaetestens seit den 60er Jahren dieses Jahrhunderts eine feste Funktion bei der Waldbewirtschaftung. Lohnunternehmer sind eine sehr heterogene Gruppe, in der vom Einmannbetrieb bis zum Unternehmen mit 20 und mehr Beschaeftigten und von Unternehmen, die motor-manuelle Holzaufarbeitung leisten, bis zu Anwendern modernster Forsttechnik alle Unternehmensformen vertreten sind. Auf der Grundlage von Interviews mit 20 Lohnunternehmern und mit 11 Vertretern der Landesforstverwaltungen, als den groessten Einzelauftraggebern von Lohnunternehmern, sowie auf der Basis von Gespraechen mit Vertretern von Institutionen, die mit dem Lohnunternehmereinsatz konfrontiert sind, wird die Vielfalt der moeglicher Strukturen skizziert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Taetigkeit von Unternehmern umfassen neben einer vorgeschriebenen Gewerbeanmeldung primaer Versicherungspflichten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Betrieb bei dem zustaendigen Unfallversicherungstraeger anzumelden; fuer den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind dies die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Beschaeftigten muss der Unternehmer bei der Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung melden. Die Beitraege werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Haelfte gezahlt. In den Zustaendigkeitsbereichen der Landesforstverwaltungen sollen nach Aussage der befragten Vertreter nur Unternehmer beschaeftigt werden, die diese rechtlichen Anforderungen erfuellen. Lohnunternehmer sind ueberwiegend im Werkvertrag taetig. Dies bedeutet, dass sie nach Art und Menge definierte Taetigkeiten verrichten. Daneben treten sie aber auch als sogenannte Selbstwerber auf, die Holz stehend kaufen, selbst einschlagen und vermarkten. Das bedeutendste Kriterium fuer die Charakterisierung der Unternehmer ist der betriebliche und berufliche Hintergrund. Danach lassen sie sich in mehrere Gruppen einteilen: - Landwirte mit eigenem landwirtschaftlichen Betrieb, die im Nebenerwerb Holz ruecken, beziehungsweise forstwirtschaftliche Dienstleistungen anbieten. - Unternehmer, die neben dem Hauptberuf als forstwirtschaftliche Lohnunternehmer Nebenerwerbslandwirtschaft betreiben - Forstwirte, die sich selbstaendig gemacht haben - Personen aus anderen, insbesondere aus handwerklichen Berufen - hochspezialisierte Unternehmer, die mit Spezialmaschinen (bspw. Entrindungszuegen) oder spezialisierten Dienstleistungen ueberregional taetig sind - Grossprivatwaldbesitzer, die Dienstleistungen ausserhalb ihres eigenen Betriebes anbieten, wobei die Auslastung von Maschinen und Arbeitskapazitaet anfangs im Vordergrund stand. Die Berufe der befragten Unternehmer sind Forstwirt, Forstingenieur, Handwerker, Landwirt und Kaufmann. Bei der Schulbildung steht der Hauptschulabschluss im Vordergrund. Die Qualifikation von Unternehmern wurde von allen befragten Personengruppen als grundsaetzlich gut bezeichnet. Differenziert wurde von seiten der Vertreter der Landesforstverwaltungen dahingehend, dass Unternehmer, die hochmechanisierte Holzerntearbeiten anbieten sowie laengerfristig eingesetzte, in der Regel ortsansaessige Unternehmer, die ueberwiegend als Ruecker taetig sind, als sehr gut qualifiziert betrachtet wurden. Bei Unternehmern hingegen, die ueberwiegend motor-manuelle Taetigkeiten anbieten, wurden gelegentlich Qualifikationsdefizite angesprochen. Mangelnde Qualifikation wurde vor allem im Bereich der Betriebsfuehrung gesehen. Die Groesse der im Rahmen dieser Untersuchung beobachteten Unternehmen, gemessen am Anlagevermoegen, reicht von 30.000 DM bis zu 2,5 Mio. DM. Ausgedrueckt in Maschinenaustattung reichen die Groessenordnungen von 2 Rueckepferden bis zu 2 Vollerntern und 2 Rueckezuegen. Die Beschaeftigten bei den Unternehmen haben in der...
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