Von dem zum Abbau der Agrarüberschüsse EU-weit eingeführten Instrument der Flächenstilllegung erhofften sich viele Jäger und Naturschützer eine Verbesserung der Lebensraumsituation für die im Feld lebenden Tiere. Aufgrund der Auflagen, die Stilllegungsflächen zu begrünen und zu pflegen sowie der Praxis großflächig stillzulegen, haben sich die an die Flächenstilllegung geknüpften Hoffnungen aber nicht erfüllt. Viele Tiere, insbesondere die Bodenbrüter, finden dadurch im Feld sogar schlechtere Bedingungen vor. Flächenstilllegungen können aber zu einer deutlichen Verbesserung beitragen, wenn sie "niederwildgerecht" umgesetzt werden, wie ein 1995 vom Dezernat Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung der LÖBF/LAfAO NRW in der Zülpicher Börde erprobtes diesbezügliches Modell, bei dem die seinerzeitige Stilllegungsquote in Höhe von sieben Prozent in Form von neun Stilllegungsstreifen gleichmäßig verteilt in die bewirtschafteten Flächen gelegt wurde, ergeben hat. Die betreffenden Stilllegungsstreifen wiesen eine maschinengerechte Breite von 18 m auf. Sie waren unterteilt in einen 12 m breiten zentralen Dauerbrachestreifen sowie einen jederseits daran anschließenden drei m breiten sogenannten Schwarzbrachestreifen. Die Dauerbrachestreifen sollten der Verbesserung der Winterdeckung für das Rebhuhn dienen, das im Vordergrund der Untersuchungen stand, die Schwarzbrachestreifen der Verbesserung seiner Brut- und Aufzuchtbedingungen. Die heutige, niedrige Besatzdichte des Rebhuhns ist nämlich wesentlich darauf zurückzuführen, dass es ihm aufgrund des Trends zu immer größeren Feldschlägen an Randbereichen im Feld zur Anlage des Geleges mangelt sowie aufgrund der Intensität der Feldbewirtschaftung an freien, unbewachsenen Stellen. Derartige Stellen sind aber primär für die Rebhuhnküken zum Sonnen und Hudern von essentieller Bedeutung. Durch die Schwarzbrachestreifen, auf denen außerdem den Rebhuhnküken auch die Aufnahme von Insekten besser möglich ist als im ständig schattigen Bodenbereich eines Getreide- oder Hackfruchtfeldes, sollte diesem Mangel abgeholfen werden. Ausgehend von einer Dichte von drei Brutpaaren im Jahr 1995, stieg die Rebhuhndichte in den Folgejahren über sechs und neun auf schließlich 12 Paare im Frühjahr 1999 an. Der Herbstbesatz belief sich in den Jahren von 1997 bis 1999 auf jeweils 60 bis 70 Rebhühner auf der 100 ha großen Untersuchungsfläche. Die vorgenommene "niederwildgerechte" Flächenstilllegung hat sich aber nicht nur auf das Rebhuhn positiv ausgewirkt, sondern auch auf Hase und Fasan, wenngleich bei diesen Wildarten der zahlenmäßige Nachweis nicht so gut möglich war wie beim Rebhuhn. Schließlich ergab sich noch folgender überraschender "Nebenbefund": Auf den zentralen Dauerbrachestreifen stellte sich wieder der Feldhamster in höherer Dichte ein, der in Nordrhein-Westfalen als vom Aussterben bedroht gilt und in der Zülpicher Börde nur noch in einigen wenigen Exemplaren vorkommt. Nachdem 1997 in einem Dauerbrachstreifen ein erster Bau bestätigt werden konnte, belief sich deren Anzahl im Herbst 1999 in fünf Streifen auf mindestens 15 Baue. Eine aus Schwarz- und Dauerbrachestreifen bestehende "niederwildgerechte" Flächenstilllegung ist also nicht nur als ein positiver Beitrag zur Hege des Niederwildes anzusehen, sondern auch als ein solcher zum Artenschutz.
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 148.2 (Aves (Vögel)) 913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) [430] (Deutschland, 1990-)