Die heutige Gesellschaft ist sich einig: Es braucht Gewässerschutz, und ein grosser Teil der Gesellschaft hat auch erkannt, dass die Fliessgewässer mehr Raum brauchen, um die grossen Hochwasser möglichst schadlos abzuführen und um die ökologischen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Die in der Schweiz kürzlich geänderte Wasserbauverordnung (Art. 21 neu) gibt den Kantonen den Auftrag, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für den Hochwasserschutz und die Gewährleistung der ökologischen Funktionen des Gewässers erforderlich ist. Der Raumbedarf hängt sehr von der Charakteristik der Fliessgewässer ab, die vor allem durch das Längsgefälle geprägt wird. Die heutige Nutzung der Landschaft auf der anderen Seite setzt dem Ziel, dem Gewässer mehr Raum zu geben, häufig enge Grenzen. Es treten klassische Zielkonflikte auf, denn neben der Landwirtschaft, die Land abgeben sollte, sind in fast allen Fällen, in denen den Fliessgewässern mehr Raum gegeben werden soll, auch andere wesentliche Interessen berührt. Diese Zielkonflikte müssen frühzeitig definiert und in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken aller Beteiligten einer Lösung zugeführt werden.