Die Funktion des zentralen Leitungsorgans der Forstwirtschaft beschraenkt sich nicht nur auf die Ausuebung der staatlichen Aufsicht ueber die Waldbewirtschaftung, oder nur auf die Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen gegenueber den auf Waldgrundstuecken wirtschaftenden Organisationen. Das zentrale leitende Organ der Forstwirtschaft beeinflusst das wirtschaftliche Verhalten der unterstellten Organisationen (Betriebe). Diese Doppelfunktion der zentralen Leitung uebten in der CSR nach dem Jahre 1945 vier Ministerien aus, das Landwirtschaftsministerium (MZ), das Ministerium fuer Waelder und fuer die Holzindustrie (MLDP), das Ministerium fuer Land- und Forstwirtschaft (MZLH) und das Ministerium fuer Forst- und Wasserwirtschaft (MLVH). Es handelte sich um Mehrzweigministerien, die waehrend des ueberwiegenen Teils der ganzen Periode fuer die Leitung der Forstwirtschaft eine selbstaendige Komponente fuer die staatliche Aufsicht ueber die Waelder (staatliche Forstaufsicht) besassen, und eine komplex ausgestattete (d.h. einschliesslich Kader-, Kontroll- und Organisationssektionen) Komponente fuer die Leitung der unterstellten Organisationen der Staatswaelder. Eine Ausnahme bilden die Jahre 1949 bis 1951 und 1967 bis 1970, d.h. 7 Jahre von den insgesamt 43 Jahren, als fuer die Leitung der Organisationen der Staatswaelder, die nach und nach die Bewirtschaftung von 90 % der gesamten Waldflaeche uebernahmen, ueberbetriebliche Leitungskomponenten existierten - die Zentral- oder Bereichsdirektion der Staatswaelder (mittleres Leitungsglied). Die organisatorische Eingliederung der zwei wichtigsten forstlichen Organisationskomponenten, d.h. der staatlichen Forstaufsicht und der Leitung der Betriebe innerhalb der Ministerien war waehrend der ganzen Zeit nicht einheitlich. Die erste Komponete - die staatliche Forstaufsicht - wies eine sehr schwankende Entwicklung auf. Urspruenglich war das eine grosse Sektion (MZ), dann nicht einmal eine Abteilung (MLDP), dann eine selbstaendige Abteilung (MZLH) und schliesslich eine Abteilung als Bestandteil einer Sektion, meist der Sektion fuer Staatsverwaltung und fuer Legislative. Die andere Komponente, die die unterstellten Organisationen leitete, wies eine dauerhaftere organisatorische Eingliederung auf. Sie bildete stets innerhalb des Ministeriums eine sehr kompakte selbstaendige Sektion. Ihre Benennung aenderte sich jedoch oft. Vorerst war sie eine selbstaendige Sektion (MZ), dann die Hauptverwaltung der Waelder (MLDP), Verwaltung der Forstwirtschaft (MZLH), Gruppe des Vizeministers (MLVH). An der Spitze dieser Sektion stand nicht immer ein Direktor, waehrend des ueberwiegenden Teils der Periode leitete diese Komponente direkt der Vizeminister. (MZLH, MLVH). Insofern diese Komponente vom Ministerium abgetrennt war als Bereichs- oder Zentraldirektion, stand ein Generaldirektor an ihrer Spitze. Die innere .......