Standardsignatur
Titel
Verbindendes und Trennendes zwischen Forstmann und Jäger
Verfasser
Erscheinungsjahr
1994
Seiten
S. 17-18
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200058208
Quelle
Abstract
Der Forstmann ist in der Regel zugleich auch Jäger, aber der nur die Jagd Ausübende ist nicht zugleich auch Forstmann. Die existenziellen Interessen des Grundeigentümers und des Forstmannes haben Vorrang vor Freizeitinteressen der Jagd. Die Rangordnung: Grundeigentum - Landeskultur - Jagd ist im Wald-Wild-Verhältnis zu beachten. Die Jagd stellt einen Teil der Waldbewirtschaftung dar und ist dieser anzupassen. Die Sachkompetenz des Forstmannes zur Beurteilung der Tragbarkeit des Schalenwildbestandes steht ausser Zweifel. Nachhaltige Jagd verlangt einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen sowohl bezüglich der Tiere als auch der Pflanzen. Die Bemühungen des Forstmannes um die Erhaltung funktionstüchtiger Wälder sind nicht als Wildfeindlichkeit abzuqualifizieren. Die jeweils orstbezogenen Verhältnisse haben die Grundlage für die entsprechenden forstlichen wie auch jagdlichen Massnahmen zu bilden. Pauschalaussagen tragen zur Vermehrung von Spannungen bei, Differenzierungen können solche abbauen. Die Wesensverbundenheit der Waldbewirtschaftung mit der Jagd steht ausser Streit. Gemeinsame Anstrengungen zum Schutz des Waldes und der Jagd vor störenden Fremdeinflüssen sind notwendig.